New York - Lehman Brothers hat JP Morgan Chase wegen des Abzugs von Milliardenbeträgen auf fünf Milliarden Dollar Schadensersatz verklagt. In der am Mittwoch beim Konkursgericht in Manhattan eingereichten Klage wird der zweitgrößten US-Bank vorgeworfen, Insiderwissen ausgenutzt zu haben, um wenige Tagen vor dem Zusammenbruch Lehmans Geld abzuschöpfen.
Der durch die Hypothekenkrise und andere riskante Geschäfte ausgelöste Konkurs von Lehman Brothers
war die größte Firmenpleite in der Geschichte der USA und löste 2008 die weltweite
Finanzkrise aus. Allein in den vier Geschäftstagen vor dem Zusammenbruch von Lehman habe JP Morgan Chase
8,6 Milliarden Dollar als Sicherheit abgezogen. Die Bank habe Lehman finanziell die Pistole auf die Brust gesetzt, heißt es in der Klageschrift.
Durch die engen Geschäftsbeziehungen habe JP Morgan gewusst, dass Lehmans Überlebensfähigkeit von Tag zu Tag mehr gefährdet gewesen sei. Die Bank habe daraufhin gedroht, notwendige Abrechnungsdienste nicht mehr zu erbringen, wenn nicht Milliarden an Sicherheit hinterlegt würden.
Die Entscheidung über die Sicherheitsforderungen seien von der JP-Morgan-Spitze getroffen worden, nachdem sie aus Besprechungen mit Notenbankchef Ben Bernanke und dem damaligen Finanzminister Henry Paulson die Gewissheit gezogen hätten, dass die Regierung Lehman nicht vor dem Konkurs retten würde. JP-Morgan-Sprecher Joe Evangelisti nannte die Klage haltlos und kündigte an, dagegen vorzugehen.
Anleger-Klage abgelehnt
Deutsche Anleger haben indes Probleme, wegen Lehman-Zertifikaten Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank durchzusetzen. Das Oberlandesgericht Dresden hat eine Klage abgelehnt, laut der ein Anleger Schadensersatz verlangte, weil seine Bank ihn nicht hinreichend über Risiken der Anlage aufgeklärt und die erhaltenen Provisionen hingewiesen habe.
Die Richter sahen es nicht als erwiesen an, dass der Kläger fehlerhaft beraten worden war. Er habe nicht zum Ausdruck gebracht, dass er nur absolut sichere, vor jeglichem Verlust geschützte Anlagen haben wolle. Ganz im Gegenteil: Der Mann hatte sogar eine Festgeldanlage wegen der geringen Rendite ausdrücklich abgelehnt.
Und auch über die Provisionen habe die Bank ihren Kunden nicht aufklären müssen. Eine Aufklärungspflicht bestehe nämlich nur dann, wenn die beratende Bank Rückvergütungen bekommt, Teile der gezahlten Provisionen also an sie zurückfließen.
cte/Reuters/ddp
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