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19.06.2010
 

Atomsteuer

Stromkonzerne drohen Merkel mit Klage

AKW Ohu an der Isar: Atomsteuer notfalls vor Gericht stoppen Zur Großansicht
ddp

AKW Ohu an der Isar: Atomsteuer notfalls vor Gericht stoppen

Deutschland spart - und die Stromkonzerne sollen sich mit einer Brennelementesteuer für ihre Atommeiler beteiligen. Doch da wollen E.on, RWE und Co. nicht mitmachen. Sie drohen der Bundesregierung nun mit Klage.

Berlin - Eigentlich sind die Atomkraftwerksbetreiber die heimlichen Gewinner des Sparpakets der schwarz-gelben Koalition. Zwar sollen sie über eine Art Brennelementeabgabe rund 2,3 Milliarden Euro jährlich an den Staat überweisen, doch sind ihre Aussichten auf zusätzliche Gewinne enorm: Denn die Regierung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hat gleichzeitig bekräftigt, die Laufzeiten der Atommeiler zu verlängern.

Damit scheint sich die Atomwirtschaft allerdings nicht zufriedenzugeben. Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (SZ) zufolge erwägen die Vorstandsvorsitzenden der vier großen Energiekonzerne E.on, RWE, Vattenfall und EnBW, die geplante Brennelementesteuer notfalls vor Gericht zu stoppen. Das sei aus den beteiligten Unternehmen verlautet.

Am Mittwoch trifft sich Merkel dem Blatt zufolge mit den Strombossen in der Regierungszentrale. Dabei solle der Widerstand der Branche gegen die Atomsteuer das zentrale Thema werden. "Die Steuerpläne werfen erhebliche Rechtsfragen auf", heißt es laut "SZ" beim Essener RWE-Konzern. Auch aus Konzernkreisen bei E.on sei zu hören, die Steuerpläne verstießen gegen EU-Richtlinien, weil sie die Atomkraft als Energiequelle einseitig belasteten.

Zudem seien sie mit dem Atomausstiegsbeschluss von 2001 unvereinbar. In dem hatten die Konzerne mit der Bundesregierung verabredet, dass die Atomwirtschaft steuerlich nicht zusätzlich belastet werden dürfe. Zu einer juristischen Prüfung seien die Konzerne gegenüber ihren Aktionären verpflichtet, hieß es aus betroffenen Unternehmen weiter.

Über die von Schwarz-Gelb geplante Laufzeitverlängerung und eine mögliche Zustimmungspflicht des Bundesrats ist in der Regierung derweil noch keine Einigkeit erzielt worden. Die Frage soll bis Ende Juli geklärt werden und das gesamte Energiekonzept der Regierung vorliegen. Ein Teilbereich des Konzepts wird auch die Brennelementesteuer sein.

Nach dem geltenden Gesetz zum Atomausstieg aus dem Jahr 2002 müssen die Reaktoren abgeschaltet werden, sobald sie eine Strommenge erzeugt haben, die 32 Jahren Betrieb entspricht. Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) will die Atomkraft als "Brückentechnik" nutzen, bis ausreichend erneuerbare Energie zur Verfügung steht. Im Gespräch sind verschiedene Varianten mit Verlängerungen von bis zu 28 Jahren. Dies würde bedeuten, dass das letzte Atomkraftwerk von heute an gerechnet erst etwa in 40 Jahren vom Netz gehen würde.

sef/Reuters/ddp

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Die neuesten Beiträge:
24.06.2010 von Jan-Christian_Lewitz: Die Entsorgung ist im Strompreis enthalten - keine Subvention

Technisch sachlich uninformiert? Siehe z.B. im Spiegel von 1999 mit der Auflistung der Rückstellungen zur Entsorgung: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-10630151.html mehr...

23.06.2010 von Ursprung: Stromgeldwaesche II

Es ist allerdings davon auszugehen, dass eher filzokratische Gruende (Politiker verfilzt mit Stromerzeugeroligarchie) in diesen Jahrzehnten die vorherrschende Schilda-Situation unserer Energieversorgung sind. Die [...] mehr...

23.06.2010 von Ursprung: Stromgeldwaesche I

1. ob eine andere erste Rechtsfrage mit dem EU-Richtlinien vereinbar waere, naemlich die Atomindustrie einseitig mit den Kosten- und der Verantwortungsuebernahme fuer deren Abfallentsorgung durch den Staat subventionieren zu [...] mehr...

22.06.2010 von tempus fugit: Fragen/Forderungen an die falsche Adresse...

Was meinen Sie, mit diesen rhetorischen (oder auch eher einfältigen...) Fragen zu bezwecken? Fragen Sie A. Merkel, die für die Energiepolitik verantwortlich zeichnet! Fragen Sie auch die 'Spezialisten' aller Couleur, die [...] mehr...

22.06.2010 von teopred2: Billiger wirds nimmer

Nun, die Meiler sind über die Laufzeit abgeschrieben. Wenn jetzt die Laufzeit erhöht wird, so erhöht sich der Ertrag, da schon abgeschrieben. Diesen erhöhten Ertrag wollte man über eine Brennelementsteuer abschöpfen. Nun soll [...] mehr...

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