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23.06.2010
 

Grundsatzbeschluss

Bundesarbeitsgericht lässt mehrere Tarifverträge zu

In Deutschland galt jahrzehntelang: ein Betrieb - ein Tarifvertrag. Diesen Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht jetzt aufgegeben. Experten fürchten Konkurrenzkämpfe mehrerer Gewerkschaften, Konflikte in den Unternehmen sind programmiert.

Erfurt - In deutschen Unternehmen kann es künftig mehrere Tarifverträge nebeneinander geben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Es gebe keinen Grundsatz, dass für verschiedene Arbeitsverhältnisse derselben Art in einem Betrieb nur einheitliche Tarifregelungen zur Anwendung kommen könnten, teilte der Zehnte Senat mit.

Die bisher praktizierte Tarifeinheit garantierte, dass in einem Unternehmen nicht mehrere Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften nebeneinander bestehen. War ein Arbeitgeber an mehrere Vereinbarungen gebunden, verdrängte die speziellere Abmachung die allgemeineren. Das führte zum Beispiel zum Vorrang des Firmentarifs vor dem der Branche.

Im Fall zweier Klinikärzte hatte dies jedoch der Vierte Senat des BAG bereits im Januar für unvereinbar mit geltendem Recht gehalten. Die Ärzte sind Mitglied der Gewerkschaft Marburger Bund (MB), ihre Arbeitgeber wandten aber auf alle Beschäftigten den mit Ver.di vereinbarten Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) an. Der MB hatte diesen Tarif nicht mit unterzeichnet. Die Ärzte verlangten daher Zulagen nach dem früher auch vom MB unterzeichneten Bundesangestelltentarif. Nach der neuen Rechtsprechung stehen ihnen die Zulagen zu, weil der neuere TVöD die alten Regelungen nur für Ver.di-, nicht aber für MB-Mitglieder verdrängt.

Gewerkschaften und Arbeitgeber fürchten um Flächentarife

In seltener Einmütigkeit hatten sich bereits vor der Entscheidung der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) für eine gesetzliche Regelung starkgemacht, mit der die Tarifeinheit auch künftig gesichert werden solle.

Nach Ansicht des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall gefährdet der Abschied vom Prinzip der Tarifeinheit die bestehenden Flächentarifverträge. Unternehmen könnten sich trotz bestehender Verträge nicht mehr vor Arbeitskämpfen sicher fühlen, erklärte Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Ulrich Brocker. "Wenn konkurrierende Gewerkschaften jederzeit den Betriebsfrieden gefährden können, geht ein entscheidender Vorteil der Flächentarife insgesamt verloren", heißt es in einer Reaktion auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Tarifautonomie und Flächentarifverträge seien wesentliche Bausteine für den Aufbau einer weltweit wettbewerbsfähigen Industrie in Deutschland gewesen und hätten "englische Verhältnisse" verhindert.

fdi/apn/ddp/dpa/Reuters

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insgesamt 8 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
24.06.2010 von flodur: Xxx

Ach die Arbeitgeber werden heulen, weil es keine planbaren Tarife mehr geben wiwrd. Hat man doch vor einigen Jahren bei der Bahn gesehen als die Lokführer eigenständig gestreikt haben. Künftig geht's dann erst richtig rund. [...] mehr...

24.06.2010 von alpenkraut: o)

Der ist gut. Auf KOSTEN der BESSERVERDIENENDEN ! Also, alles was recht ist! mehr...

24.06.2010 von u.loose: Selber Schuld

Für bestimmte Berufsgruppen ist das eine sehr gute Entscheidung. Der DGB Sommer sollte die Gelegenheit nutzen und seine öffentlichen Auftritte überdenken - besser noch seine Geisteshaltung und sein Vorverständnis. Wer am [...] mehr...

23.06.2010 von Euron: Komisch

Die Arbeitgeber kritisieren diese Entscheidung.Die letzten Jahre haben sie doch gegen die Flächentarife gesprochen.Jetzt bekommen sie die Flexibilisierung ins Haus und schon wieder passt es nicht. Kann man diesen Menschen [...] mehr...

23.06.2010 von Hansbeobachter: Wem nützt das ?

Wer hat jetzt wohl einen Vorteil von dieser Regelung ? Andererseits haben die Gewerkschaften, in den letzten Jahren, außer markigen Sprüchen eigentlich nichts gebracht. Im Gegenteil; wenn ich an die ERA Tarifverträge denke, [...] mehr...

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