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19.07.2010
 

Vorwurf der irreführenden Werbung

Deutsche Bäcker verklagen Aldi

Aldi Süd: Bäckerverband wirft dem Discounter Irreführung der Verbraucher vorZur Großansicht
DPA

Aldi Süd: Bäckerverband wirft dem Discounter Irreführung der Verbraucher vor

Aldi droht juristischer Ärger: Der deutsche Bäckerverband hat Klage wegen irreführender Werbung eingereicht. So werbe der Discounter damit, die Brötchen frisch zu backen - tatsächlich würden sie nur erwärmt.

Berlin - Seit Monaten stattet Aldi Süd seine Filialen mit Backautomaten aus. Der Discounter bietet dort Brötchen für 15 Cent an und wirbt dafür mit Aussagen wie "Frisches von morgens bis abends" und "Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie".

Das sorgt für Empörung beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Dieser hat nun Klage gegen Aldi eingereicht - wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen. In der Klageschrift heißt es, der Discounter werbe damit, die Produkte frisch zu backen, in Wirklichkeit würden aber "keine Brote und Brötchen gebacken". Die sogenannten Backautomaten dienten nur "zum Erwärmen von vorgebackenen beziehungsweise fertigen Broten und Brötchen".

Kunden müssen an den sogenannten Backshops in den Filialen auf einen Knopf drücken, kurze Zeit später kommt dann die warme Ware. Brot und Brötchen kommen vom Bäckereikonzern Lieken.

Aus Sicht des Verbrauchers werde an keiner Stelle deutlich, "dass tatsächlich ein Großbackunternehmen die wesentlichen Backschritte weit entfernt von den Filialen industriell vornimmt", kritisiert der Bäckerverband.

Außerdem verkaufe Aldi das Brot aus den Backautomaten unter irreführenden Bezeichnungen. Das Brot enthalte nicht die üblichen Mindestmengen an Mehl oder Getreide, heißt es in der Klageschrift. Konkret geht es dem Bäckerhandwerk um Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot von Aldi.

Der Discounter warb damit, dass sein Roggenmischbrot aus dem Backautomaten 34 Prozent Roggenmehl enthält, das Dinkelvollkornbrot 42 Prozent. Die Leitsätze für Brot- und Kleingebäck des Deutschen Lebensmittelbuchs schreiben für Roggenmischbrot aber einen Roggenmehlanteil zwischen 50 und 90 Prozent vor, für Dinkelvollkornbrot einen Anteil von mindestens 90 Prozent Dinkelerzeugnissen.

Beim zuständigen Landgericht Duisburg ist die Klage noch nicht eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts. Von Aldi gibt es bislang noch keine Stellungnahme zu den Vorwürfen der Bäcker.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 14.500 Betrieben in Deutschland mit 291.000 Beschäftigten. Der Verband hatte zuvor versucht, Aldi mit einer Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, auf Werbung für die nach Ansicht der Bäcker nur vermeintlich frischen Backwaren zu verzichten - ohne Erfolg.

cte/AFP

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Die neuesten Beiträge:
26.07.2010 von joey55: Vorwurf der irreführenden Werbung: Deutsche Bäcker verklagen Aldi

Ich kenne die Bäcker in ihrer Stadt nicht, aber so wie es sich anhört, meinen sie Back-Discounter. Mir ist jedenfalls kein Bäcker bekannt, der den überwiegenden Teil seiner Backwaren "aufbackt". Gerade das Beispiel [...] mehr...

25.07.2010 von happy2009: .

Das stimmt so sicher nicht Bei nahezu den meisten Bäckern die ich kenne bekommen Sie viel Aufbackware Woher die kommt weis ich natürlich nicht Auch beliebt sind zum Bsp Brote, die es mit demselben Namen bei diversen [...] mehr...

22.07.2010 von joey55: Und?

Ganz 20 % waren es in 8,5 Jahren nicht. Aber es ist auch nicht ganz so wichtig. Jetzt können ja alle mal nachrechnen, was dann ein Brötchen 2002 gekostet hat, wenn es heute 28 Cent kostet. Man kommt dann auf 45,5 Pfenning und [...] mehr...

22.07.2010 von Hans58: Die folgenden Fehler traten bei der Verarbeitung auf:

Hier mal die Preisentwicklung der Brötchen seit 2002 : [...] mehr...

22.07.2010 von joey55: Nochmal!

Wann war denn "früher"? Bei den Bäckern, die ich kenne hat sich der Preis Ende 2001 zwischen 45 und 55 Pfenning bewegt. Dies entspricht zwischen 23 und 28 Cent. Und genau in diesem Bereich lagen die Preise auch nach [...] mehr...

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