Frankfurt - Die Kunden der pleite gegangenen Noa Bank bekommen zumindest einen Teil ihrer Einlagen zurück. Die Finanzaufsicht BaFin stellte den Entschädigungsfall für die Bank fest, die als Alternative zu den Großbanken angetreten war. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die bis zu 15.000 Kunden aus der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu einer Summe von 50.000 Euro entschädigt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach eigenen Angaben schon am Dienstag Insolvenzantrag gegen die Bank gestellt, die vor knapp einem Jahr an den Start gegangen war. Die Bafin hatte die Noa Bank vergangene Woche vorsorglich geschlossen, um das restliche Vermögen angesichts der drohenden Insolvenz zu sichern. Die Geschäftsleitung habe angezeigt, dass das Institut überschuldet sei, teilte die Bafin mit. Das Amtsgericht Düsseldorf habe daraufhin auf Antrag der Behörde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Noa Bank hatte mit hohen Zinsen auf Tagesgeld von bis zu 2,2 Prozent nach früheren Angaben bis zu 300 Millionen Euro an Einlagen bei den Kunden eingesammelt. Bereits Ende Juni hatte die BaFin der Bank die Annahme weiterer Gelder verboten, zuletzt waren dort noch 172 Millionen Euro angelegt.
Das Geld sollte in Form von Krediten in ethische und ökologische Projekte gesteckt werden, fand aber nicht genügend Kunden. Bankgründer und Miteigentümer Francois Jozic hatte gesagt, er habe versucht das Finanzsystem zu ändern, sei aber gescheitert.
Die Bank gehörte nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an, die bis 50.000 Euro einspringt. Die EdB werde von sich aus auf die Kunden zugehen, teilte die Bafin mit. Dem Einlagensicherungssystem eines der drei Bankenverbände, die für höhere Summen entschädigen, war die Noa Bank nicht beigetreten.
otr/Reuters/ddp
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