Nürnberg - Siemens soll Millionen bekommen: Der frühere Vorsitzende der unternehmensnahen Betriebsräteorganisation AUB, Wilhelm Schelsky, muss seinem ehemaligen Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von 3,2 Millionen Euro zahlen. Dies entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth am Mittwoch und lehnte zugleich eine Gegenklage Schelskys ab.
Hintergrund ist die spektakuläre Siemens-AUB-Affäre: Über Jahre hinweg waren rund 30 Millionen Euro von Siemens an die AUB geflossen. Mit dem Geld sollte Schelsky ein Gegengewicht zur IG Metall aufbauen. Einen Teil des Geldes hatte der AUB-Chef nach Einschätzung des Gerichts aber für private Zwecke abgezweigt.
Siemens hatte sich bei der Schadensersatzklage auf das Urteil gegen Schelsky im November 2008 bezogen. Damals war er wegen Betrugs, Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Untreue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Schelsky selbst hatte gefordert, das Schadensersatzverfahren bis zur noch ausstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs über seine strafrechtliche Verurteilung auszusetzen.
Außerdem verlangte er von Siemens die Zahlung einer noch ausstehenden Vergütung von mehr als 390.000 Euro. Das Landgericht Nürnberg-Fürth wies Schelskys Widerklage ab, da die "Rahmenvereinbarung" rechtlich unwirksam sei. Der Siemens-Klage gab das Gericht weitgehend statt, das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Ob Siemens das Geld jedoch tatsächlich zurückbekommt, ist nicht sicher: Schelsky hatte während des Strafprozesses mehrfach erklärt, er sei völlig mittellos.
kim/ddp/dpa
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was-auch-immer-Modell. Es ist ein Grundrecht aller Bürger Gewerkschaften und Vereine zu gründen. Sicher steht die "Mitbestimmung" zur Disposition, weil nicht alle Firmen die in der durch "Betriebsräte" [...] mehr...
Darum geht es nicht. Es ist jedoch auffällig, dass es kein Engagement gibt im Umfeld des Betriebs einer Placebo-Gewerkschaft Rechtsverletzungen zu erkennen. Al Capone wurde auch nicht für das "Mafioso sein" belangt, [...] mehr...
Siemens müsste für den Versuch, die Verfassungsrechte seiner Arbeitnehmer auszuhebeln, mit der völligen Enteignung bestraft werden. mehr...
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Hier geht es um Gelder, die Schelsky für private Zwecke abgezweigt hatte. Das Gründen und Betrieben einer Placebo-Gewerkschaft bleibt in Deutschland weiterhin straffrei. mehr...
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