Luxemburg - Nach einem jahrelangen Verhandlungsmarathon steht endlich fest: Die Deutsche Post
darf Milliarden vermeintlicher Staatsbeihilfen behalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Kommission von 2002 für nichtig.
Damals stellte die EU-Kommission fest, dass die Post zwischen 1994 und 1998 Verluste im Paketdienst durch staatliche Beihilfen ausgeglichen hatte. Der frühere Monopolist sollte deshalb 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückbezahlen. Inklusive Zinsen wären das mehr als eine Milliarde Euro gewesen.
Gegen diese Entscheidung der Kommission hatte der Bonner Konzern beim Europäischen Gericht geklagt. Das Gericht gab dieser Klage im Juli 2008 statt und bescheinigte der Kommission eine mangelhafte Beweisführung. Nach dem Urteil hatte die Deutsche Post die Strafzahlung zurückerstattet bekommen.
Der Dax-Konzern reagierte erfreut auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ein Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil abzulehnen. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Post-Sprecher. Die Aktie der Post legte daraufhin deutlich zu.
kim/ ddp/dpa
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Unternehmen & Märkte | RSS |
| alles zum Thema Deutsche Post | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH