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02.09.2010
 

EuGH-Urteil

Deutsche Post darf Milliardenhilfen behalten

Zentrale der Deutschen Post AG in Bonn Zur Großansicht
REUTERS

Zentrale der Deutschen Post AG in Bonn

Acht Jahre lang dauerte das Verfahren - jetzt gab es einen Befreiungsschlag für die Deutsche Post. Der Europäische Gerichtshof hält die vermeintlichen Staatsbeihilfen in Milliardenhöhe für den Konzern für rechtens.

Luxemburg - Nach einem jahrelangen Verhandlungsmarathon steht endlich fest: Die Deutsche Post Chart zeigendarf Milliarden vermeintlicher Staatsbeihilfen behalten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Kommission von 2002 für nichtig.

Damals stellte die EU-Kommission fest, dass die Post zwischen 1994 und 1998 Verluste im Paketdienst durch staatliche Beihilfen ausgeglichen hatte. Der frühere Monopolist sollte deshalb 572 Millionen Euro unerlaubte Beihilfen zurückbezahlen. Inklusive Zinsen wären das mehr als eine Milliarde Euro gewesen.

Gegen diese Entscheidung der Kommission hatte der Bonner Konzern beim Europäischen Gericht geklagt. Das Gericht gab dieser Klage im Juli 2008 statt und bescheinigte der Kommission eine mangelhafte Beweisführung. Nach dem Urteil hatte die Deutsche Post die Strafzahlung zurückerstattet bekommen.

Der Dax-Konzern reagierte erfreut auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, ein Berufungsverfahren gegen das erstinstanzliche Urteil abzulehnen. "Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt", sagte ein Post-Sprecher. Die Aktie der Post legte daraufhin deutlich zu.

kim/ ddp/dpa

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