Nürnberg - Der Sportartikelhersteller Adidas hat im Streit um Patentrechtsverletzungen bei Schuhen einen Sieg gegen den Konkurrenten Nike errungen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hob am Mittwoch eine einstweilige Verfügung gegen Adidas auf, mit der die US-Amerikaner den Franken die Produktion und den Verkauf eines bestimmten Laufschuhs untersagt hatten. Nike habe keine Patentverletzung glaubhaft machen können, begründete das Gericht die Entscheidung.
Bei dem Streit der beiden größten Sportartikelhersteller der Welt geht es um eine besondere Technik bei der Produktion von Laufschuhen. Adidas hatte zu Olympia das Modell "Adizero Primeknit" vorgestellt, bei dem das Obermaterial nicht mehr wie üblich zusammengeklebt, sondern aus einem einzigen Stück hergestellt ist.
Darin sah Nike eine Verletzung eines Patents aus dem Jahr 2002, auf dessen Grundlage der Branchenführer erst im Frühjahr die "Flyknit Footwear Technologie" vorgestellt hatte. Per einstweiliger Verfügung versuchten die US-Amerikaner deshalb, die Produktion und Vermarktung des Konkurrenzprodukts zu verhindern.
Bei der mündlichen Verhandlung vor zehn Tagen waren jedoch bereits Zweifel an einer Patentverletzung aufgekommen. Adidas hatte dem Gericht Unterlagen vorgelegt, wonach die von Nike für sich reklamierte Technik schon seit 1940 bekannt sei - und eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent selbst erhoben.
Das Gericht folgte der Argumentation von Adidas. "Der Bestand des Patents steht somit in Frage", sagte der Vorsitzende Richter Horst Rottmann bei der Urteilsbegründung. Die einstweilige Verfügung könne nicht aufrechterhalten werden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, Nike kann dagegen Berufung einlegen.
stk/dpa/dapd
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