Von Friederike Ott
Ich telefoniere ab und zu kurz privat.
Der Chef kann generell untersagen, dass privat telefoniert wird. In der Regel muss er jedoch erst eine Abmahnung aussprechen, bevor er kündigen kann. Um dem privat telefonierenden Mitarbeiter auf die Schliche zu kommen, darf er - sofern ein Verdacht auf Missbrauch vorliegt - die angerufenen Personen identifizieren. Heimlich die Telefongespräche mitanhören darf der Arbeitgeber jedoch grundsätzlich nicht.
Ich lese während der Arbeitszeit meine privaten E-Mails und surfe im Netz.
Ist im Arbeitsvertrag ein generelles Verbot der privaten Internetnutzung festgehalten, kann ein Verstoß zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Hat der Arbeitgeber nicht ausdrücklich die Privatnutzung des Internets verboten, verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, wenn er das Web in erheblichem zeitlichen Umfang nutzt. Besonders die Nutzung von Seiten mit pornografischem Inhalt kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
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