Frankfurt am Main - Auf die Bundesregierung kommt ein gewaltiger Rechtsstreit zu: Die Energiekonzerne wollen nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" ("FAZ") rund 15 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg einklagen.
Die Bundesregierung hatte nach der Havarie des japanischen Atomkraftwerks Fukushima im März 2011 in einem Hauruck-Verfahren beschlossen, dass Deutschland bis Ende 2022 aus der Atomkraft aussteigt. Acht AKW mussten sofort abgeschaltet werden. In rund drei Monaten wurde der restliche Ausstieg geplant und durchs Kabinett gebracht. Erst kurz zuvor hatte die Regierung die Laufzeiten für Atomkraftwerke eigentlich verlängert.
Die Versorger monieren, durch den plötzlichen Schwenk seien hohe Material- und Betriebskosten entstanden. Die Gewinne der vier großen Versorger E.on, RWE, EnBW und Vattenfall gingen nach dem Atomausstieg deutlich zurück. E.on-Chef Johannes Teyssen hatte den Atomausstieg mehrfach als "Enteignung" der Versorger bezeichnet. Eine solche sei zwar vom Grundgesetz gedeckt - aber nicht ohne angemessene Entschädigung der betroffenen Unternehmen.
Laut "FAZ"-Bericht will der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts noch in dieser Woche die Beschwerde des Stromerzeugers an die Bundesregierung verschicken. Auch der Bundestag und 63 weitere Institutionen erhalten die Beschwerde - mit der Bitte um Stellungnahme. Adressaten seien Organisationen wie der Bundesverband der Deutschen Industrie, aber auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace. Die hohe Zahl der Adressaten zeige, wie ernst das Gericht die Verfassungsbeschwerden nehme, heißt es in dem Bericht.
Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die Novelle des Atomgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Über den Schadenersatz selbst entscheidet es nicht. Diesen müssten die Versorger dann gegebenenfalls vor einem anderen Gericht durchsetzen - wenn das Verfassungsgericht einen Gesetzesverstoß feststellt.
ssu/dpa-AFX
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