Kartellverdacht BaFin prüft Adhoc-Fehler bei VW und Daimler
Im Kartellskandal müssen sich Autokonzerne einer neuen Bedrohung stellen. Die Finanzaufsicht BaFin prüft, ob VW und Daimler ihre Anleger zu spät über mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht informiert haben.
Verdächtige Absprachen machen deutsche Autokonzerne nun auch zur Zielscheibe für die Finanzaufsicht BaFin. Volkswagen (VW) und Daimler hatten Kartellbehörden in einer Form von Selbstanzeige jeweils darüber informiert, dass es bei Arbeitskreisen zwischen mehreren Autoherstellern zu kartellrechtlich relevanten Absprachen gekommen sein könnte. Die BaFin prüft nun, ob die beiden Autohersteller die Anleger darüber zu spät informiert haben.
"Wir prüfen, ob VW und/oder Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben", teilte die Behörde mit. BMW ist demnach nicht im Visier der Behörde. Börsennotierte Unternehmen müssen ihre Aktionäre mit sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen über Vorgänge informieren, die den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnten. Die Aktien der Hersteller hatten nach Bekanntwerden des Kartellverdachts an der Börse spürbar nachgegeben.
Wann mit einem Ergebnis der Prüfung zu rechnen ist, konnte die Sprecherin nicht sagen. Die BaFin prüft der Sprecherin zufolge häufig solche Fälle. Die EU-Kommission prüft derzeit Informationen, wonach sich VW, BMW, Daimler, Audi und Porsche unter anderem in technischen Fragen und teilweise beim Einkauf abgesprochen haben sollen. Die Kartellwächter müssen jetzt entscheiden, ob diese Absprachen illegal waren.
Seit mehreren Jahren führten die Autokonzerne mehrere Arbeitskreise, in denen sie sich bis ins Detail über Technik, Kosten, Zulieferer - auch zur Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge - abgesprochen haben. An Gesprächen war auch Bosch als Lieferant der Software für Motorsteuersysteme beteiligt.
kig/dpa