SPIEGEL ONLINE: Kann man überhaupt einzelnen Banken und ihren Vorständen einen Vorwurf machen, wenn doch alle die Geschäfte mit den Hypothekenderivaten gemacht haben?
Fischer: Zu sagen, das haben alle so gemacht, ist keine sinnvolle Entlastung. Zum einen stimmt das so nicht einmal. Zum anderen kommt es eben auch darauf an, wie man das macht, ob man wirksame Vorsorge betreibt, es mit der Anhäufung der Risiken nicht übertreibt, so dass man auch rechtzeitig wieder aussteigen kann, und nicht immer noch mehr dieser Papiere hortet, wenn die Märkte schon bröckeln.
SPIEGEL ONLINE: Und was ist, wenn die Verantwortlichen die Komplexität dieser Finanzinstrumente einfach nicht durchschaut haben, wie es immer wieder heißt?
Fischer: Jemand, der in der Investmentabteilung einer Bank arbeitet, kann sich meines Ermessens kaum darauf berufen, er habe nicht verstanden, was er tut. Im Übrigen ist dieses Argument ein Eigentor: Wenn er es nicht verstanden hat, hätte er es erst recht nicht machen dürfen.
SPIEGEL ONLINE: Jahrelang sind die Geschäfte mit diesen Papieren aber gut gegangen und haben enorme Gewinne beschert. Kann es da nicht auch erlaubt sein, dafür eben auch mal ein größeres Risiko einzugehen?
Fischer: Natürlich darf eine Bank bei Eigenschäften prinzipiell auch Risiken eingehen - da gelten dann aber die erwähnten Pflichten. Dabei ist auch denkbar, dass der Geschäftsherr, also bei einem privaten Bankhaus die Eigentümerfamilie oder bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand, diesen Risikogeschäften zustimmt, und damit sogar gewisse Pflichtverstöße, die damit verbunden sind - etwa die Bildung von Klumpenrisiken - genehmigt. Eine solche Genehmigung ist aber ausgeschlossen in Fällen, wo die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht. Wenn in Kenntnis des Risikos, das existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, auf die notwendigen Sicherungsmaßnahmen bewusst verzichtet worden ist, dann kann der Vorstand solchen Geschäften nicht zustimmen, und der Aufsichtsrat darf das nicht abnicken. Und bei Fremdgeschäften kommt es im Einzelfall darauf an, über welches Risiko der Anleger informiert war und welche Risiken er genehmigt oder angeordnet hat. Es steht jedermann frei, sein eigenes Geld spekulativ einzusetzen. Voraussetzung für eine wirksame Genehmigung ist aber natürlich, dass der Betroffene überhaupt zutreffend und umfassend informiert ist. Die Anlageempfehlung 'Es ist bisher immer gut gegangen' scheint mir da wenig geeignet, vor allem wenn sie nun nachträglich damit erklärt wird, man habe gar nicht verstehen können, was man da empfahl.
SPIEGEL ONLINE: Der 1. Strafsenat hat einmal geurteilt, dass in bestimmten Fällen nur eine "gravierende" Pflichtverletzung zu Untreue führt - könnte das auch hier gelten?
Fischer: Wenn es um existenzgefährdende Risiken geht, sind entsprechende Pflichtverletzungen selbstverständlich schwerwiegend. Das gilt gerade bei Spekulationen, die ein Vielfaches des Stammkapitals ausmachen, wenn also so große Räder gedreht werden, dass ein einziger Fehler zum Totalschaden führen kann.
SPIEGEL ONLINE: Glauben Sie denn, dass es auch zu Anklagen und Verurteilungen kommen könnte?
Fischer: Ich kann da dem Ergebnis der Ermittlungen nicht vorgreifen. So viel aber ist sicher: Gegen Bankmitarbeiter und -vorstände wurde schon wegen Dingen, die im Vergleich zu diesen Schäden geradezu Lappalien darstellen, konsequent und mit kriminalistischer Akribie vorgegangen. Daran muss sich, schon um Wiederholungen zu vermeiden, die strafrechtliche Aufarbeitung auch hier messen lassen. Nicht jeder Schaden deutet gleich auf eine kriminelle Tat hin. Aber andererseits dürfen bedingt vorsätzliche Veruntreuungen von Hunderten von Milliarden Euro nicht vorschnell zu einer Art schicksalhafter Naturkatastrophe umgedeutet werden.
Das Interview führte Dietmar Hipp
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