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Banker BGH-Richter hält mehr Ermittlungen für vorstellbar

Banken-Skyline in Frankfurt: "Die Finanzkrise hat strafrechtliche Relevanz"Zur Großansicht
DPA

Banken-Skyline in Frankfurt: "Die Finanzkrise hat strafrechtliche Relevanz"

2. Teil: "Wer ein Geschäft nicht versteht, darf es nicht machen"

SPIEGEL ONLINE: Kann man überhaupt einzelnen Banken und ihren Vorständen einen Vorwurf machen, wenn doch alle die Geschäfte mit den Hypothekenderivaten gemacht haben?

Fischer: Zu sagen, das haben alle so gemacht, ist keine sinnvolle Entlastung. Zum einen stimmt das so nicht einmal. Zum anderen kommt es eben auch darauf an, wie man das macht, ob man wirksame Vorsorge betreibt, es mit der Anhäufung der Risiken nicht übertreibt, so dass man auch rechtzeitig wieder aussteigen kann, und nicht immer noch mehr dieser Papiere hortet, wenn die Märkte schon bröckeln.

SPIEGEL ONLINE: Und was ist, wenn die Verantwortlichen die Komplexität dieser Finanzinstrumente einfach nicht durchschaut haben, wie es immer wieder heißt?

Fischer: Jemand, der in der Investmentabteilung einer Bank arbeitet, kann sich meines Ermessens kaum darauf berufen, er habe nicht verstanden, was er tut. Im Übrigen ist dieses Argument ein Eigentor: Wenn er es nicht verstanden hat, hätte er es erst recht nicht machen dürfen.

SPIEGEL ONLINE: Jahrelang sind die Geschäfte mit diesen Papieren aber gut gegangen und haben enorme Gewinne beschert. Kann es da nicht auch erlaubt sein, dafür eben auch mal ein größeres Risiko einzugehen?

Fischer: Natürlich darf eine Bank bei Eigenschäften prinzipiell auch Risiken eingehen - da gelten dann aber die erwähnten Pflichten. Dabei ist auch denkbar, dass der Geschäftsherr, also bei einem privaten Bankhaus die Eigentümerfamilie oder bei einer Aktiengesellschaft der Vorstand, diesen Risikogeschäften zustimmt, und damit sogar gewisse Pflichtverstöße, die damit verbunden sind - etwa die Bildung von Klumpenrisiken - genehmigt. Eine solche Genehmigung ist aber ausgeschlossen in Fällen, wo die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel steht. Wenn in Kenntnis des Risikos, das existenzbedrohende Ausmaße annehmen kann, auf die notwendigen Sicherungsmaßnahmen bewusst verzichtet worden ist, dann kann der Vorstand solchen Geschäften nicht zustimmen, und der Aufsichtsrat darf das nicht abnicken. Und bei Fremdgeschäften kommt es im Einzelfall darauf an, über welches Risiko der Anleger informiert war und welche Risiken er genehmigt oder angeordnet hat. Es steht jedermann frei, sein eigenes Geld spekulativ einzusetzen. Voraussetzung für eine wirksame Genehmigung ist aber natürlich, dass der Betroffene überhaupt zutreffend und umfassend informiert ist. Die Anlageempfehlung 'Es ist bisher immer gut gegangen' scheint mir da wenig geeignet, vor allem wenn sie nun nachträglich damit erklärt wird, man habe gar nicht verstehen können, was man da empfahl.

SPIEGEL ONLINE: Der 1. Strafsenat hat einmal geurteilt, dass in bestimmten Fällen nur eine "gravierende" Pflichtverletzung zu Untreue führt - könnte das auch hier gelten?

Fischer: Wenn es um existenzgefährdende Risiken geht, sind entsprechende Pflichtverletzungen selbstverständlich schwerwiegend. Das gilt gerade bei Spekulationen, die ein Vielfaches des Stammkapitals ausmachen, wenn also so große Räder gedreht werden, dass ein einziger Fehler zum Totalschaden führen kann.

SPIEGEL ONLINE: Glauben Sie denn, dass es auch zu Anklagen und Verurteilungen kommen könnte?

Fischer: Ich kann da dem Ergebnis der Ermittlungen nicht vorgreifen. So viel aber ist sicher: Gegen Bankmitarbeiter und -vorstände wurde schon wegen Dingen, die im Vergleich zu diesen Schäden geradezu Lappalien darstellen, konsequent und mit kriminalistischer Akribie vorgegangen. Daran muss sich, schon um Wiederholungen zu vermeiden, die strafrechtliche Aufarbeitung auch hier messen lassen. Nicht jeder Schaden deutet gleich auf eine kriminelle Tat hin. Aber andererseits dürfen bedingt vorsätzliche Veruntreuungen von Hunderten von Milliarden Euro nicht vorschnell zu einer Art schicksalhafter Naturkatastrophe umgedeutet werden.

Das Interview führte Dietmar Hipp

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insgesamt 257 Beiträge
japan10 30.01.2010
Bei uns in D auf gar keinen Fall.
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Bei uns in D auf gar keinen Fall.
Berg 30.01.2010
Kann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen [...]
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Kann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen Unterschriftsvollmachten? Was wissen die Banker untereinander vom Geschäft im Nebenzimmer? Welche hierarchien sind in einem Bankgebäude eingerichtet? Welche persönliche Haftung wird Bankern zugeordnet? Geht es dort um Tages-, Monats- oder Jahresbilanzen? Wird Plus und Minus täglich, monatlich oder kumulativ übers Jahr ermittelt? Werden Verluste gegen Gewinne aufgerechnet? Gibt es Grenzen für Peanuts? Was ist unter "belangen" zu verstehen: Verfehlung, Schuldzuweisung, Verbrechen, strafrechtliche Relevanz? Das wüsste ich gerne, bevor die o.g. Frage beantwortet wird.
Knippi2006 30.01.2010
Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die [...]
Zitat von BergKann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen Unterschriftsvollmachten? Was wissen die Banker untereinander vom Geschäft im Nebenzimmer? Welche hierarchien sind in einem Bankgebäude eingerichtet? Welche persönliche Haftung wird Bankern zugeordnet? Geht es dort um Tages-, Monats- oder Jahresbilanzen? Wird Plus und Minus täglich, monatlich oder kumulativ übers Jahr ermittelt? Werden Verluste gegen Gewinne aufgerechnet? Gibt es Grenzen für Peanuts? Was ist unter "belangen" zu verstehen: Verfehlung, Schuldzuweisung, Verbrechen, strafrechtliche Relevanz? Das wüsste ich gerne, bevor die o.g. Frage beantwortet wird.
Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die öffentlichen Banken gedrückt? Vor oder nach interner Bewußtwerdung über das Risiko? Wer war daran beteiligt, welche persönlichen (Ex DB-Mitarbeiter in Vorstand der IHK etc.) und politischen Verbindungen wurden hierfür genutzt? Schon lange hätte eine Staatsanwaltschaft die Unterlagen der Deutsche Bank, IKB und KFW sowie der HRE sichten müssen. Hierzu zählen vor allem Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie die damit verbundenen internen Vermerke, E-Mails usw. Dass dies nicht getan wurde, lässt Rückschlüsse auf politische Einflußnahme bei den zuständigen Staatsanwaltschaften vermuten, denn es gibt eindeutige Hinweise, auch schriftlicher Art über derlei Vorgänge. Ich halte das, was da abgelaufen ist für ein Musterbeispiel organisierter Kriminalität.
Berg 30.01.2010
Mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Allerdings ordne ich dieses Bankengehabe, das Profitstreben, die Geldgier, die Spielermentalitäten dem ganz gewöhnlichen Kapitalismus zu, wo Gewinnmachen über [...]
Zitat von Knippi2006Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die öffentlichen Banken gedrückt? Vor oder nach interner Bewußtwerdung über das Risiko? Wer war daran beteiligt, welche persönlichen (Ex DB-Mitarbeiter in Vorstand der IHK etc.) und politischen Verbindungen wurden hierfür genutzt? Schon lange hätte eine Staatsanwaltschaft die Unterlagen der Deutsche Bank, IKB und KFW sowie der HRE sichten müssen. Hierzu zählen vor allem Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie die damit verbundenen internen Vermerke, E-Mails usw. Dass dies nicht getan wurde, lässt Rückschlüsse auf politische Einflußnahme bei den zuständigen Staatsanwaltschaften vermuten, denn es gibt eindeutige Hinweise, auch schriftlicher Art über derlei Vorgänge. Ich halte das, was da abgelaufen ist für ein Musterbeispiel organisierter Kriminalität.
Mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Allerdings ordne ich dieses Bankengehabe, das Profitstreben, die Geldgier, die Spielermentalitäten dem ganz gewöhnlichen Kapitalismus zu, wo Gewinnmachen über allem steht. Und an diesem System wird nunmal nicht gerüttelt. "Kriminell" würde bedeuten, dass Straftatbestände überhaupt ersteinmal definiert werden müssten; denn keiner hat ABSICHTLICH seine Finanztransaktion in die Verluste gefahren. IMMER wollten ALLE gewinnen. Der Begriff "Risiko" allein verbirgt, dass Verluste zu erwarten sind - fragt sich nur wo, bei wem.
Justizia ist die Hure des Kapitals, also wie soll das funktionieren?
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Justizia ist die Hure des Kapitals, also wie soll das funktionieren?
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Zur Person
Thomas Fischer, 56, ist stellvertretender Vorsitzender des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Er ist bekannt als Autor des Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch. Am BGH hat er als Berichterstatter bedeutende Urteile zum Untreue-Paragrafen verfasst, so im Fall des ehemaligen hessischen CDU-Vorsitzenden Manfred Kanther und in der Siemens-Schmiergeldaffäre. An der Universität Würzburg hat Fischer eine Honorarprofessur inne.





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