Markenstreit Freispruch für das Simpsons-Bier
Duff Bier ist nicht nur bei den Simpsons beliebt, sondern auch jenseits der Comic-Welt. Vor dem Bundesgerichtshof stritten zwei Anbieter darüber, wer die Markenrechte an dem Gebräu hat. Jetzt fällten die Richter in Karlsruhe das Urteil.
Karlsruhe - Es gehört zu der Comic-Figur Homer Simpson wie die gelbe Hautfarbe und die vier Finger: das Duff Bier. Der Held der Zeichentrickserie "Die Simpsons" trinkt das Getränk gerne und vor allem ständig.
In der Realität gibt es den Gerstensaft gleich zweimal auf dem deutschen Markt - in Hessen und in Unterfranken. Lange haben sich die beiden Anbieter um die Markenrechte gestritten. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein rechtskräftiges Urteil gefällt. Weil der unterfränkische Hersteller die Marke schon früher eintragen ließ, darf er sie auch weiter nutzen. Die Brauerei aus Hessen scheiterte demnach mit seiner Klage auf Löschung.
Der Gewinner im Prozess hatte die Marke Duff Bier bereits 1999 eintragen lassen. Das Etikett ähnelt dem aus der Serie aber kaum. Die konkurrierende Brauerei hatte die Löschung beantragt, da durch die grafische Veränderung das Recht an der Marke angeblich erloschen sei.
rit/dapd