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BGH-Urteil Brokerfirmen haften für riskante Anlagen

Der Bundesgerichtshof stärkt Anlegern den Rücken: Brokerfirmen haften für riskante Anlagen, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrollieren, entschied der Bankensenat am Dienstag in Karlsruhe.

Karlsruhe - Das Urteil dürften Anlegerschützer mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht Brokerfirmen in der Haftung, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrollieren. Das Gericht gab damit einer Klägerin recht, die nach großen Verlusten an der New Yorker Börse knapp 6000 Euro Schadensersatz von der amerikanischen Brokerfirma Pershing gefordert hatte. In Karlsruhe stehen weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte zur Entscheidung an.

In dem verhandelten Fall hatte ein deutscher Vermittler des US-Brokers von 2003 bis 2005 Termin- und Optionsgeschäfte für die Frau abgewickelt. Von ihrem auf einem Konto eingezahlten Kapital in Höhe von 6000 Euro erhielt die Klägerin laut Gericht am Ende nur einen Betrag in Höhe von 205,01 Euro zurück. Nach Ansicht des Senats führte der Vermittler vor allem solche Termingeschäfte durch, die von vornherein chancenlos gewesen sind.

Da die Brokerfirma das Geschäftsmodell des Mannes vorab nicht geprüft habe, sondern ihn unkontrolliert über ihr Online-System schalten und walten ließ, trage auch das Unternehmen eine Mitschuld an den Verlusten, erklärten die Richter.

Pershing habe gewusst, dass für die Vermittler der Anreiz für unseriöse Geschäfte sehr groß sei. Dennoch seien in dem vollautomatischen Online-System weder automatische noch individuelle Kontrollen vorgesehen gewesen, bemängelte das Gericht. Die Schädigung der Klägerin sei damit zumindest billigend in Kauf genommen worden.

mik/apn/Reuters

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insgesamt 257 Beiträge
japan10 30.01.2010
Bei uns in D auf gar keinen Fall.
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Bei uns in D auf gar keinen Fall.
Berg 30.01.2010
Kann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen [...]
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Kann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen Unterschriftsvollmachten? Was wissen die Banker untereinander vom Geschäft im Nebenzimmer? Welche hierarchien sind in einem Bankgebäude eingerichtet? Welche persönliche Haftung wird Bankern zugeordnet? Geht es dort um Tages-, Monats- oder Jahresbilanzen? Wird Plus und Minus täglich, monatlich oder kumulativ übers Jahr ermittelt? Werden Verluste gegen Gewinne aufgerechnet? Gibt es Grenzen für Peanuts? Was ist unter "belangen" zu verstehen: Verfehlung, Schuldzuweisung, Verbrechen, strafrechtliche Relevanz? Das wüsste ich gerne, bevor die o.g. Frage beantwortet wird.
Knippi2006 30.01.2010
Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die [...]
Zitat von BergKann denn in einer Bank jede Finanzaktion genau einem bestimmten Banker zugeordnet werden? Wie werden denn Überweisungen, Ein- und Verkäufe von Finanzprodukten usw. ausgelöst? Wer hat die entscheidenen Unterschriftsvollmachten? Was wissen die Banker untereinander vom Geschäft im Nebenzimmer? Welche hierarchien sind in einem Bankgebäude eingerichtet? Welche persönliche Haftung wird Bankern zugeordnet? Geht es dort um Tages-, Monats- oder Jahresbilanzen? Wird Plus und Minus täglich, monatlich oder kumulativ übers Jahr ermittelt? Werden Verluste gegen Gewinne aufgerechnet? Gibt es Grenzen für Peanuts? Was ist unter "belangen" zu verstehen: Verfehlung, Schuldzuweisung, Verbrechen, strafrechtliche Relevanz? Das wüsste ich gerne, bevor die o.g. Frage beantwortet wird.
Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die öffentlichen Banken gedrückt? Vor oder nach interner Bewußtwerdung über das Risiko? Wer war daran beteiligt, welche persönlichen (Ex DB-Mitarbeiter in Vorstand der IHK etc.) und politischen Verbindungen wurden hierfür genutzt? Schon lange hätte eine Staatsanwaltschaft die Unterlagen der Deutsche Bank, IKB und KFW sowie der HRE sichten müssen. Hierzu zählen vor allem Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie die damit verbundenen internen Vermerke, E-Mails usw. Dass dies nicht getan wurde, lässt Rückschlüsse auf politische Einflußnahme bei den zuständigen Staatsanwaltschaften vermuten, denn es gibt eindeutige Hinweise, auch schriftlicher Art über derlei Vorgänge. Ich halte das, was da abgelaufen ist für ein Musterbeispiel organisierter Kriminalität.
Berg 30.01.2010
Mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Allerdings ordne ich dieses Bankengehabe, das Profitstreben, die Geldgier, die Spielermentalitäten dem ganz gewöhnlichen Kapitalismus zu, wo Gewinnmachen über [...]
Zitat von Knippi2006Sie stellen zwar teils sinnvolle Fragen, wie wär es denn aber mit denen: Wann wußten die Verantwortlichen in der DB von der Höhe des Risikos bei bestimmten Engagements? Wann wurden eben diese risikobehafteten Papiere in die öffentlichen Banken gedrückt? Vor oder nach interner Bewußtwerdung über das Risiko? Wer war daran beteiligt, welche persönlichen (Ex DB-Mitarbeiter in Vorstand der IHK etc.) und politischen Verbindungen wurden hierfür genutzt? Schon lange hätte eine Staatsanwaltschaft die Unterlagen der Deutsche Bank, IKB und KFW sowie der HRE sichten müssen. Hierzu zählen vor allem Protokolle der Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen sowie die damit verbundenen internen Vermerke, E-Mails usw. Dass dies nicht getan wurde, lässt Rückschlüsse auf politische Einflußnahme bei den zuständigen Staatsanwaltschaften vermuten, denn es gibt eindeutige Hinweise, auch schriftlicher Art über derlei Vorgänge. Ich halte das, was da abgelaufen ist für ein Musterbeispiel organisierter Kriminalität.
Mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich bin ganz Ihrer Meinung. Allerdings ordne ich dieses Bankengehabe, das Profitstreben, die Geldgier, die Spielermentalitäten dem ganz gewöhnlichen Kapitalismus zu, wo Gewinnmachen über allem steht. Und an diesem System wird nunmal nicht gerüttelt. "Kriminell" würde bedeuten, dass Straftatbestände überhaupt ersteinmal definiert werden müssten; denn keiner hat ABSICHTLICH seine Finanztransaktion in die Verluste gefahren. IMMER wollten ALLE gewinnen. Der Begriff "Risiko" allein verbirgt, dass Verluste zu erwarten sind - fragt sich nur wo, bei wem.
Justizia ist die Hure des Kapitals, also wie soll das funktionieren?
Zitat von sysopDie Folgen der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise beschäftigen weiterhin Politik und Unternehmen. Die Diskussion um Schuld und Haftung für die Folgen des Desasters gehen weiter. Können verantwortliche Banker von der Justiz hierfür belangt werden?
Justizia ist die Hure des Kapitals, also wie soll das funktionieren?
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