Karlsruhe - Das Urteil dürften Anlegerschützer mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Der Bankensenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sieht Brokerfirmen in der Haftung, wenn sie ihre Vermittler nicht ausreichend kontrollieren. Das Gericht gab damit einer Klägerin recht, die nach großen Verlusten an der New Yorker Börse knapp 6000 Euro Schadensersatz von der amerikanischen Brokerfirma Pershing gefordert hatte. In Karlsruhe stehen weitere ähnlich gelagerte Sachverhalte zur Entscheidung an.
In dem verhandelten Fall hatte ein deutscher Vermittler des US-Brokers von 2003 bis 2005 Termin- und Optionsgeschäfte für die Frau abgewickelt. Von ihrem auf einem Konto eingezahlten Kapital in Höhe von 6000 Euro erhielt die Klägerin laut Gericht am Ende nur einen Betrag in Höhe von 205,01 Euro zurück. Nach Ansicht des Senats führte der Vermittler vor allem solche Termingeschäfte durch, die von vornherein chancenlos gewesen sind.
Da die Brokerfirma das Geschäftsmodell des Mannes vorab nicht geprüft habe, sondern ihn unkontrolliert über ihr Online-System schalten und walten ließ, trage auch das Unternehmen eine Mitschuld an den Verlusten, erklärten die Richter.
Pershing habe gewusst, dass für die Vermittler der Anreiz für unseriöse Geschäfte sehr groß sei. Dennoch seien in dem vollautomatischen Online-System weder automatische noch individuelle Kontrollen vorgesehen gewesen, bemängelte das Gericht. Die Schädigung der Klägerin sei damit zumindest billigend in Kauf genommen worden.
mik/apn/Reuters
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