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BGH-Urteil Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen

Dächer von Erfurt: Mieter haben ein Recht auf präzise HeizkostenabrechnungenZur Großansicht
dapd

Dächer von Erfurt: Mieter haben ein Recht auf präzise Heizkostenabrechnungen

Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete aufzuschlagen, gilt nicht mehr.

Karlsruhe - In ganz Deutschland wird derzeit kräftig gegen den Wintereinbruch angeheizt - da kommt das Urteil des Bundesgerichtshofs vielen Mietern wohl gerade recht. Der BGH hat Vermieter am Mittwoch dazu verdonnert, Heizkosten künftig nach dem tatsächlichen Verbrauch zu berechnen. Bislang lief das anders - und Mieter erlebten bisweilen böse Überraschungen.

In Deutschland rechnen viele Hauseigentümer die Heizkosten für das komplette Gebäude ab - schlagen Mietern aber nur die monatlichen Abschläge auf die Miete drauf. Das hält der BGH für ungerecht, weil für diese Abschläge nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) sind wahrscheinlich Millionen von Mietern durch das Grundsatzurteil betroffen, genaue Zahlen gebe es aber nicht.

Nach dem nun für ungültig erklärten Verfahren "müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen - und umgekehrt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.

Der Entscheidung lag der Fall einer Frau aus Kelkheim im Taunus zugrunde. Sie hatte eine pauschale Nachzahlung verweigert, weil der Vermieter die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus aus ihrer Sicht einseitig auf sie abgewälzt hatte. Der Vermieter hatte die Kosten nach den Vorauszahlungen berechnet, die er an den Gasversorger bezahlt hatte, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch.

Der Deutsche Mieterbund sieht die Position der Mieter in Deutschland durch die Karlsruher Entscheidung gestärkt. Das Urteil "ist richtig und gerecht", teilte der Verband mit. "Der Mieter hat Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung." Für Vermieter sei es zwar einfacher zu handhaben, die Heizkosten nach den aktuellen Abschlagszahlungen zu berechnen, aber diese Methode könne ungerecht sein. Der zusätzliche Rechenaufwand für die betroffenen Vermieter sei vertretbar.

Az.: V III ZR 156/11

ssu/dpa/dapd

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insgesamt 86 Beiträge
maipiu 01.02.2012
und außerden höchst überfällig. Es kann doch nicht angehen, dass Mieter Heizkosten bezahlen, die sie überhaupt nicht verursacht haben. Vielleicht gibt das Urteil auch einen Anreiz zum Wärmedämmen, denn solange die Mieter fleißig [...]
und außerden höchst überfällig. Es kann doch nicht angehen, dass Mieter Heizkosten bezahlen, die sie überhaupt nicht verursacht haben. Vielleicht gibt das Urteil auch einen Anreiz zum Wärmedämmen, denn solange die Mieter fleißig und widerspruchslos die Heizkosten zahlten, war das ja nicht nötig.
fahcgn 01.02.2012
Bedeutet das, dass in Zukunft 12 Abrechnungen pro Jahre gemacht werden muessen, also fuer jeden Monat eine Abrechnung? Die Kosten heirfuer traegt doch am Ende wieder der Mieter!
Zitat von sysopDer Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete draufzuschlagen, gilt nicht mehr. BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,812734,00.html)
Bedeutet das, dass in Zukunft 12 Abrechnungen pro Jahre gemacht werden muessen, also fuer jeden Monat eine Abrechnung? Die Kosten heirfuer traegt doch am Ende wieder der Mieter!
murfel 01.02.2012
Wie will man denn eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen, wenn ich nicht weiß, wie der aktuelle Verbrauch ist? Danach müßte ja monatlich der Verbrauch gemessen und abgerechnet werden. Das wiederum erhöht natürlich den [...]
Zitat von sysopDer Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete draufzuschlagen, gilt nicht mehr. BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,812734,00.html)
Wie will man denn eine verbrauchsabhängige Abrechnung erstellen, wenn ich nicht weiß, wie der aktuelle Verbrauch ist? Danach müßte ja monatlich der Verbrauch gemessen und abgerechnet werden. Das wiederum erhöht natürlich den Verwaltungsaufwand und die Kosten für den Mieter, da diese umlagefähig sind. Also mal wieder ein Schuß, der nach hinten losgeht!
vogtnuernberg 01.02.2012
Und ich finde die vom BGH geduldete Umlage von 40% der Verbrauchskosten auf alle Mieter ungerecht! Wieso sollen Mieter, die wenig heizen die hochgeheizten Rentnerwohnungen nebenan bezuschussen? Wir haben damals nur auf 19°C [...]
Zitat von sysopDer Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete draufzuschlagen, gilt nicht mehr. BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,812734,00.html)
Und ich finde die vom BGH geduldete Umlage von 40% der Verbrauchskosten auf alle Mieter ungerecht! Wieso sollen Mieter, die wenig heizen die hochgeheizten Rentnerwohnungen nebenan bezuschussen? Wir haben damals nur auf 19°C im Winter geheizt. Nebenan war es gut und gerne 24°C warm... Dafür durften wir mitlöhnen. Wir haben unsere Wohnung dann verkauft und ein Haus gemietet. Fazit: trotz guter Isolierung in beiden Behausungen zahlen wir jetzt im Haus genauso viel Heizkosten wie in der Wohnung, weil wir eben nicht mehr den teilweise doppelt so hohen Verbrauch der Nachbarn mitbezahlen müssen.
jberner 01.02.2012
Darf denn dann wenigstens der Verbrauch wenigstens so geschätzt werden, daß er (zufällig) mit den Pauschalen an den Energielieferanten übereinstimmt und mit der Jahresabrechnung korrigiert werden? Dann änderte sich kaum [...]
Zitat von sysopDer Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern. Wenn der Besitzer die Heizkosten für ein Mehrfamilienhaus abrechnet, muss er künftig die Verteilung pro Wohnung genau aufschlüsseln. Pauschal die monatlichen Abschläge auf die Miete draufzuschlagen, gilt nicht mehr. BGH-Urteil: Vermieter müssen Heizkosten präziser abrechnen - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,812734,00.html)
Darf denn dann wenigstens der Verbrauch wenigstens so geschätzt werden, daß er (zufällig) mit den Pauschalen an den Energielieferanten übereinstimmt und mit der Jahresabrechnung korrigiert werden? Dann änderte sich kaum etwas, so ist das wieder ein zusätzliches bürokratisches Hemmnis für kleine Privatvermieter, während Vermietungsgesellschaften nur einmal en bloc den Energielieferanten befragen müssen.
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