Karlsruhe - In ganz Deutschland wird derzeit kräftig gegen den Wintereinbruch angeheizt - da kommt das Urteil des Bundesgerichtshofs vielen Mietern wohl gerade recht. Der BGH hat Vermieter am Mittwoch dazu verdonnert, Heizkosten künftig nach dem tatsächlichen Verbrauch zu berechnen. Bislang lief das anders - und Mieter erlebten bisweilen böse Überraschungen.
In Deutschland rechnen viele Hauseigentümer die Heizkosten für das komplette Gebäude ab - schlagen Mietern aber nur die monatlichen Abschläge auf die Miete drauf. Das hält der BGH für ungerecht, weil für diese Abschläge nicht der aktuelle Verbrauch, sondern der des Vorjahres maßgeblich sei. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) sind wahrscheinlich Millionen von Mietern durch das Grundsatzurteil betroffen, genaue Zahlen gebe es aber nicht.
Nach dem nun für ungültig erklärten Verfahren "müsste ein Mieter, der in einem strengen Winter dort wohnt, unter Umständen nur die Heizkosten für den milden Winter im Jahr zuvor bezahlen - und umgekehrt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball bei der Urteilsverkündung.
Der Entscheidung lag der Fall einer Frau aus Kelkheim im Taunus zugrunde. Sie hatte eine pauschale Nachzahlung verweigert, weil der Vermieter die Heizkosten in dem teilweise leerstehenden Haus aus ihrer Sicht einseitig auf sie abgewälzt hatte. Der Vermieter hatte die Kosten nach den Vorauszahlungen berechnet, die er an den Gasversorger bezahlt hatte, nicht aber nach dem tatsächlichen Verbrauch.
Der Deutsche Mieterbund sieht die Position der Mieter in Deutschland durch die Karlsruher Entscheidung gestärkt. Das Urteil "ist richtig und gerecht", teilte der Verband mit. "Der Mieter hat Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung." Für Vermieter sei es zwar einfacher zu handhaben, die Heizkosten nach den aktuellen Abschlagszahlungen zu berechnen, aber diese Methode könne ungerecht sein. Der zusätzliche Rechenaufwand für die betroffenen Vermieter sei vertretbar.
Az.: V III ZR 156/11
ssu/dpa/dapd
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