Dieselskandal Bosch muss Korrespondenz mit VW herausgeben
Es geht um E-Mails und einen Brief: Lange sträubte sich Bosch, brisante Dokumente im Dieselskandal an die Ermittler herauszugeben. Ein Gericht hat den Autozulieferer nun dazu verurteilt.
Bosch muss seine Blockadehaltung aufgeben: Das Landgericht Stuttgart hat den Autozulieferer Bosch verurteilt, interne Unterlagen im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bei VW herauszugeben. Bosch habe sich bisher zu Unrecht auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, entschied die zuständige Kammer. Konkret geht es dabei um E-Mail-Wechsel zwischen Beschäftigten des Zulieferers und Volkswagen-Mitarbeitern sowie um einen Brief der Bosch-Rechtsabteilung an VW.
Die von VW-Anlegern initiierten Verfahren richten sich nicht gegen den Zulieferer selbst, sondern gegen die Volkswagen-Dachgesellschaft Porsche SE. Die Rolle von Bosch ist in diesem Rechtsstreit nur ein Nebenaspekt. Der Porsche SE und VW werfen die Anleger vor, die Finanzmärkte zu spät über das im September 2015 bekanntgewordene Dieseldrama informiert zu haben - was diese zurückweisen.
Das Landgericht begründete sein Urteil zum einen damit, dass die Vorlage der Unterlagen keinen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden bei Bosch verursache. Der Zulieferer sei nicht für den Schutz von Kapitalanlegern seiner Vertragspartner verantwortlich - und erst recht nicht von Anlegern der VW-Dachgesellschaft Porsche SE, zu denen Bosch in keinerlei Geschäftsbeziehung stehe.
Auch die Gefahr einer Strafverfolgung bestehe für Bosch nicht, erklärte der Richter. Schließlich wurde auch das Argument zurückgewiesen, Bosch könne durch Offenlegung der Dokumente Gewerbegeheimnisse offenbaren: Bei der Software-Manipulation der Motorsteuerung handele es sich um eine wettbewerbswidrige Praxis, und die sei nicht schutzwürdig.
Bosch kündigte an, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten und dann über weitere Schritte zu entscheiden. Man behalte sich ausdrücklich vor, Rechtsmittel einzulegen, um die Interessen des Unternehmens zu verteidigen.
Einen Hintergrundbericht über die Rolle von Bosch in der Abgasaffäre finden Sie hier.
Zuvor hatte ein Gericht bereits entschieden, dass eine Korrespondenz zwischen VW und dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) offengelegt werden musste. Das KBA hatte die Akten komplett geschwärzt ungeprüft von VW übernommen.
Volkswagen hatte im September 2015 unter Druck der US-Behörden zugegeben, weltweit in Dieselautos unterschiedlicher Marken eine illegale Software zur Abgasmanipulation eingebaut zu haben.
ans/dpa