Britische Finanzaufsicht: UBS zu 30 Millionen Pfund Strafe verurteilt
Die Großbank UBS muss in Großbritannien wegen des Skandals um den Händler Kweku Adoboli rund 30 Millionen Pfund Strafe zahlen. Die britische Finanzmarktaufsicht stellte "ernsthafte Schwächen" im Risikomanagement und im Kontrollsystem der Bank fest.
London - Die UBS bekommt die Folgen des Zockerskandals um ihren Ex-Händler Kweku Adoboli zu spüren: Die britische Finanzaufsichtsbehörde FSA verhängte eine Geldbuße von 29,7 Millionen Pfund gegen die Schweizer Investmentbank. Das Institut werde damit für "System- und Kontrollfehler" bestraft, wie die FSA am Montag mitteilte.
Zuvor bescheinigte auch die Schweizer Finanzmarktaufsicht Finma der Investmentsparte der UBS "schwerwiegende Mängel" im Risikomanagement und im Kontrollsystem. Die Behörde verbot der UBS-Investmentbank nach eigenen Angaben Akquisitionen. Zu den Sofortmaßnahmen gehörten auch Kapitalrestriktionen. Außerdem muss die UBS künftig jede wichtige neue Geschäftsinitiative zunächst von der Finma genehmigen lassen.
Die UBS will das Ergebnis der behördlichen Untersuchungen akzeptieren. Das Bankhaus zeigte sich erleichtert, dass dieses Kapital nun abgeschlossen sei und dass die Regulatoren die Maßnahmen anerkannt hätten, welche die UBS seit dem Vorfall getroffen habe.
Der Londoner UBS-Händler Kweku Adoboli war am vergangenen Dienstag zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das zuständige Gericht in London sprach den 32-Jährigen des Betrugs schuldig. Er brockte der UBS einen Verlust von 2,3 Milliarden Dollar ein. In dem Gerichtsverfahren hatte er zwar Verluste für die Bank zugegeben, jegliches Fehlverhalten aber bestritten. Die Fehlspekulationen waren im September 2011 aufgeflogen, wenige Tage später musste der damalige UBS-Chef Oswald Grübel zurücktreten.
Nachdem der Handelsskandal ans Licht gekommen war, hatten die FSA und die Finma formelle Untersuchungen gegen die UBS eröffnet. Es ging dabei um die Frage, ob die Kontrollmechanismen der Bank zur Verhinderung und Aufdeckung nicht genehmigter Handelsaktivitäten ausreichend waren und den Vorschriften entsprachen. Die Arbeit der Aufsichtsbehörden ruhte dann bis zum Ende des Prozesses gegen Adoboli.
nck/AFP/Reuters
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