Bonn - Neuer Streit um die Mehrwertsteuerpflicht der Deutschen Post
: Die Bundesnetzagentur dringt darauf, dass der Konzern seinen Geschäftskunden für weitere umsatzstarke Produkte Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde zählen adressierte Massensendungen (Infobrief), Streifbandzeitungen und behördliche Postzustellaufträge (PZA) nicht zu den sogenannten Universaldiensten. Daher seien sie von der Mehrwertsteuer nicht befreit, sagte ein Sprecher der Netzagentur am Freitag.
Eine Steuerbefreiung für diese Leistungen komme jedenfalls aus postrechtlicher Sicht nicht in Frage, zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" aus einem Schreiben der Behörde. Die Post ist da ganz anderer Auffassung. Bei den betreffenden Produkten handele es sich um klassische Universaldienstleistungen, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Daher werde dafür auch weiterhin keine Mehrwertsteuer berechnet.
Bis Ende Juni waren die Privatkundendienstleistungen der Deutschen Post von der Mehrwertsteuer befreit. Zum 1. Juli war die Zahl der mehrwertsteuerfreien Dienstleistungsprodukte eingeschränkt worden.
Um seinen Kunden die Steuerbelastung zu ersparen und so seine Marktanteile zu verteidigen, hat der Konzern die Preise für zahlreiche Geschäftskundenprodukte bereits stark gesenkt. Dadurch entgeht der Post beim Jahresgewinn nach eigenen Angaben ein dreistelliger Millionenbetrag.
yes/dpa-AFX
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