Von Florian Zerfaß
Hamburg - Der Auftrag ist noch nicht einmal vergeben, da beschäftigt er schon die Wettbewerbshüter. Die Stadt Hamburg sucht ein Bahnunternehmen, das ab 2018 für 15 Jahre das S-Bahn-Netz in der Hansestadt betreibt. Derzeit läuft das Vergabeverfahren, für die private Konkurrenz steht schon fest, wie es ausgehen wird: Die Deutsche-Bahn-Tochter DB Regio wird gewinnen.
"Die Ausschreibung ist so gestaltet, dass nur die Deutsche Bahn als Auftragnehmer in Frage kommt", ärgert sich Engelbert Recker, der Geschäftsführer des Privatbahnenverbands mofair. Seine Organisation hat daher eine Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht. In dem Dokument, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, fordert der Verband: Die Bonner Behörde soll der Stadt Hamburg und der Deutschen Bahn verbieten, den Vertrag miteinander abzuschließen.
Der Hamburger Auftrag über 15 Jahre dürfte laut Branchenkennern ein Volumen von mehr als einer Milliarde Euro erreichen. Auch die Privaten hätten gerne ein bisschen was ab, sehen sich aber von Hamburg um alle Chancen gebracht.
Denn die Hansestadt hat ihre S-Bahn-Strecken als Gesamtnetz ausgeschrieben. Kleinere Konkurrenten der Bahn können das in der Regel nicht stemmen. Der Bundesgerichtshof hat schon Anfang 2011 entschieden, dass deshalb sogenannte Teillose gebildet werden müssen, bei denen sich Bahnunternehmen auf einzelne Strecken bewerben können. Da Hamburg das nicht tut, wird in den Augen von mofair eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. Zumal in der Ausschreibung von interessierten Unternehmen Voraussetzungen und Erfahrungen verlangt würden, die einseitig auf die Deutsche Bahn zugeschnitten seien.
"Wir hätten eine wettbewerbsorientiertere Lösung gewählt"
Das Bundeskartellamt bestätigte auf Anfrage den Eingang der Beschwerde. Derzeit prüfe man, ob ein Verfahren eingeleitet werde. Bei der Deutschen Bahn hält man sich bedeckt: "Die Vergabe von Verkehrsleistungen ebenso wie die Entscheidung, wie eine solche Vergabe gestaltet wird, liegt bei den Bundesländern, die diese Verkehrsleistungen bestellen", sagte eine Bahn-Sprecherin. Die Stadt Hamburg teilte mit, ihr sei von einer Beschwerde beim Bundeskartellamt nichts bekannt.
Sollte das Kartellamt tätig werden, könnte das für Hamburg teuer werden. Die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in deren Gebiet die S-Bahn-Linien hineinreichen, bestätigten SPIEGEL ONLINE, dass sie sich von Hamburg Haftungsfreistellungen haben geben lassen. Mit anderen Worten: Wenn Bahn-Konkurrenten den Vertrag anfechten, trägt die Hansestadt die daraus entstehenden Kosten alleine - etwa für eine Neuausschreibung des Auftrags. Zumindest Niedersachen hatte frühzeitig Bedenken gegenüber dem Hamburger Vorgehen: "Wir hätten eine wettbewerbsorientiertere Lösung gewählt", teilte das niedersächsische Verkehrsministerium mit.
Für die Bahn dagegen droht nun nach der Niederlage vor dem Bundesgerichtshof Anfang 2011 eine neue Serie an Auftragsverlusten. Damals hatten die Richter einen Vertrag zwischen der Bahn und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr aufgehoben, der der Bahn gut eine Milliarde Euro über fünf Jahre eingebracht hätte.
In ihrer aktuellen Kartellamtsbeschwerde greifen die Privatbahnen auch einen zweiten Auftrag an, den die Bahn zum Jahreswechsel in Sachsen-Anhalt erhalten hatte. Dort soll sie 15 Jahre lang mehrere S-Bahn-Linien sowie Regionalzüge betreiben und dafür ebenfalls eine Milliarde Euro erhalten. Dieser Vertrag steht ohnehin schon massiv unter Beschuss: mofair hat bereits eine Beschwerde an die EU-Kommission gerichtet, die private Nordbayerische Eisenbahn (NBE) schaltete die Vergabekammer des Landes ein. Auch der Landesrechnungshof kritisierte die Vergabe, die gänzlich ohne Ausschreibung erfolgte.
Der Regionalverkehr ist für die Deutsche Bahn ein lukratives Geschäft. 2010 warf er ein Betriebsergebnis von 730 Millionen Euro ab und war somit die erfolgreichste Unternehmenssparte des Staatskonzerns, der insgesamt einen Gewinn vor Steuern und Zinsen von 1,81 Milliarden Euro erwirtschaftete. Die größten Profite im Regionalverkehr winken bei Direktvergaben ohne Ausschreibung. Nach dem Urteil von 2011 sind die aber nur noch in Ausnahmefällen möglich.
In den kommenden Jahren wird etwa die Hälfte der Regionalverkehrsaufträge in Deutschland neu vergeben. Die Bahn selbst fürchtet in ihrem Wettbewerbsbericht 2011 eine bevorstehende "regelrechte Vergabewelle". Diese Welle könnte ein gutes Stück der Gewinne und Marktanteile des Konzerns wegspülen.
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