Urteil des Finanzgerichts Energiekonzerne hoffen auf Rückzahlung der Atomsteuer
Das Hamburger Finanzgericht reicht die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Atomsteuer an den Europäischen Gerichtshof weiter. E.on und RWE sehen nun gute Chancen, bis zum endgültigen Urteil von der Zahlung befreit zu werden.
Düsseldorf - Inmitten der Koalitionsgespräche bläst die Atomindustrie zum verstärkten Angriff auf die umstrittene Brennelementesteuer. Nachdem das Finanzgericht Hamburg den Streit am Dienstag an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) verwiesen hat, will E.on dafür kämpfen, dass die Zahlung der Steuer gestoppt werden kann.
Der Senat in Hamburg sollte klären, ob die 2011 eingeführte Brennstoffsteuer im Einklang mit dem Europarecht stehe. Doch dies sei ihm nicht möglich, erklärte das Gericht. Darüber müsse der EuGH entscheiden.
Die Energiekonzerne sehen ihre Chancen nun steigen. Ihr Hauptargument war stets, dass es eine Brennstoffsteuer nur in Deutschland gibt - und sie Betreiber von Atomkraftwerken damit im Vergleich zu Unternehmen in anderen EU-Ländern schlechter stellt. Diese Argumentation hat das Finanzgericht Hamburg offenbar nicht widerlegen können.
Die Rechtsexperten der Konzerne erhoffen sich nun Chancen, bis zum endgültigen Urteil des EuGH von der Zahlung der Atomsteuer befreit zu werden und die bislang geleisteten Abgaben in Höhe von gut drei Milliarden Euro zurückzubekommen. E.on will nun genau dies durchsetzen. Ähnlich äußerte sich RWE.
Das Hamburger Finanzgericht ist anderer Auffassung. "Das Vorabentscheidungsersuchen lässt die Pflicht des Steuerpflichtigen zur Zahlung der festgesetzten Steuer unberührt", erklärte es. Nach dieser Deutung könnten die Versorger nicht darauf hoffen, bis zur endgültigen Klärung von der Steuer befreit zu werden.
Der Atom-Streit überschattet die Koalitionsgespräche. In der SPD gibt es Forderungen, die Steuer um 30 Prozent zu erhöhen und die Laufzeit über 2016 hinaus zu verlängern. Die Union lehnt das ab.
Es dürfte noch eine Weile dauern, bis endgültig Klarheit herrscht. Bis das EuGH entscheidet könnten bis zu 15 Monate vergehen. Im nächsten Schritt dürften die Energiekonzerne versuchen, vor Gericht einstweiligen Rechtsschutz durchzusetzen.
ssu/Reuters