Brüssel - Es ist die zweite Entscheidung in der gleichen Sache - und die EU-Kommission hat mit dem Software-Konzern Microsoft offenbar keine Geduld mehr: Wegen unlauterer Geschäftspraktiken hat die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von 561 Millionen Euro verhängt.
Der Konzern habe versäumt, den Nutzern des Betriebssystems Windows 7 neben dem hauseigenen Internet Explorer verschiedene Browser von Konkurrenten für das Surfen im Internet anzubieten. Mit dieser Praxis habe das US-Unternehmen seine Vormachtstellung auf dem Markt ausgenutzt, um Kunden zur Nutzung der eigenen Produkte zu zwingen - und Konkurrenten benachteiligt. Diese Praxis habe mehr als ein Jahr von Mai 2011 bis Juli 2012 bestanden.
Rund 15 Millionen Windows-Nutzer seien davon betroffen gewesen. Die obersten EU-Wettbewerbshüter kritisierten, dass der Konzern damit gegen eine Auflage aus einem früheren EU-Kartellverfahren von 2009 verstoßen habe. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte laut Mitteilung: "Die Nichteinhaltung ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit entsprechenden Sanktionen belegt werden muss." Brüssel blieb aber weit unter der maximal möglichen Strafe von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes, im konkreten Fall also bis zu 5,6 Milliarden Euro.
Von März 2010 an konnten also auch Windows-User frei wählen, welchen Browser sie für das Surfen im Internet nutzen wollten. Das galt für alle bis zu dem Zeitpunkt verkauften Windows-Computer und hätte auch bei allen Nutzern geschehen sollen, die nach diesem Stichtag neue PC kauften oder ein neues Betriebssystem aus dem Hause Microsoft installierten.
Einer bestimmten Nutzergruppe aber hat Microsoft von 2011 an erneut keine Alternative zum Internet Explorer angeboten. Der Software-Konzern hat das Versäumnis eingestanden, sprach aber von einem "technischen Fehler".
Die EU-Kommission hatte bereits 2008 ein Zwangsgeld von fast 900 Millionen Euro gegen Microsoft verhängt, damals wegen zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen. Insgesamt wurde Microsoft im Zuge mehrerer Brüsseler Kartellverfahren bereits zu Zahlungen in Höhe von weit über 1,6 Milliarden Euro verpflichtet.
nck/dpa
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