Hamburg - Millionen Gaskunden können auf Rückzahlungen wegen unzulässiger Preiserhöhungen durch ihre Versorger hoffen. Das geht nach Information des SPIEGEL aus den Schlussanträgen der Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Rechtssache "C-92/11" hervor.
Laut Gutachten sind in sogenannten Sonderkundenverträgen, die spezielle Rabatte, Preise oder Laufzeiten beinhalten, seit Jahren Preisanpassungsklauseln enthalten, die mit EU-Recht nicht vereinbar sind. Bei den zum Teil massiven Preiserhöhungen der Vergangenheit hätten die Verbraucher keine transparente Möglichkeit gehabt, mit Kündigung und Wechsel des Anbieters zu reagieren.
Diese Woche wird sich der EuGH abschließend mit dem Fall befassen. Verbraucherschützer hatten exemplarisch den RWE-Konzern verklagt. Rechtsexperten und selbst RWE gehen davon aus, dass sich die Richter - wie beim EuGH üblich - der Meinung der Generalanwältin anschließen werden.
Auch für andere Gasversorger wie E.on sowie für Hunderte Stadtwerke könnte dies weitreichende Konsequenzen haben. Allein bei RWE sind rund ein Viertel aller Gaskunden mit den strittigen Verträgen ausgestattet. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum sie Forderungen geltend machen können, müssen deutsche Gerichte entscheiden.
Nach der Entscheidung des EuGH wird sich wieder der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren befassen. Bei RWE stellt man sich wegen Verjährungsfristen auf einen strittigen Zeitraum von etwa drei Jahren ein. Für diese Periode könnten Kunden dann Ansprüche geltend machen. "In der RWE-Bilanz wurden inzwischen millionenschwere Rückstellungen gebildet", heißt es in Essen.
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