Wegen Jobs-Auftritt: Gericht erklärt Apple-Patent für nichtig

Apple: Patentanspruch beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit Zur Großansicht
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Apple: Patentanspruch beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit

Das Bundespatentgericht hat ein Apple-Patent für ungültig erklärt. Der Grund: Steve Jobs habe die Funktion 2007 bei einer Präsentation gezeigt - noch bevor das Unternehmen den Patentantrag eingereicht habe.

München - Die Präsentation des ersten iPhone-Prototypen durch Steve Jobs im Januar 2007 hat Apple jetzt eines der wertvollen Patente zur Touchscreen-Bedienung gekostet. Das Bundespatentgericht erklärte das Europäische Patent mit der Nummer 2059868 für ungültig, weil die Vorstellung vor dem Patentantrag stattfand. Deshalb beruht der Patentanspruch nach Ansicht des Gerichts gemessen am Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts am Montag hieß.

Bei dem Patent geht es um eine Funktion, dank der der Bildschirm-Inhalt zum Beispiel in einer Bildergalerie wieder in die ursprünglichen Position zurückspringt, wenn er mit dem Finger über den Display-Rand hinaus gezogen wurde. Um diese Patente geht es in diversen Prozessen in verschiedenen Ländern. Im vorliegenden Fall ging es um Klagen der Apple-Rivalen Motorola und Samsung. Apple kann noch beim Bundesgerichtshof in Berufung gehen.

cte/dpa

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1. Nelson Muntz sagt:
hpop gestern, 14:46 Uhr
Zitat von sysopDas Bundespatentgericht hat ein Apple-Patent für ungültig erklärt. Der Grund: Steve Jobs habe die Funktion 2007 bei einer Präsentation gezeigt - noch bevor das Unternehmen den Patentantrag eingereicht habe. Gericht erklärt Apple-Patent für nichtig - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/gericht-erklaert-apple-patent-fuer-nichtig-a-925340.html)
Ha-ha! http://i61.photobucket.com/albums/h71/DogByte6RER/bth_nelson-muntz-400x304.jpg
2. Komisch
bluemetal gestern, 14:50 Uhr
Wer etwas erfindet und zum Patent anmeldet darf es vor Patenterteilung nicht zeigen ? Wo ist da der Zusammenhang ? Ich möchte mal vergleichen: Am 02.11.1886 erhielt Carl Benz das Patent für den Motorwagen (Automobil). Bereits am 3.07.1886 führte er eine öffentlich eProbefahrt durch. Nach dieser Rechtsprechung wäre sein Patent (und Millionen andere) ungültig ?!
3. Seltsame Begründung
Peter Almst gestern, 14:55 Uhr
Apple hat wohl aus gutem Grund das Patent erst nach der Präsentation beantragt, da ansonsten wesentliche Details über das iPhone bekannt würden. Weshalb eine "Erfindung" vor der Präsentation gemeldet werden muss ergibt für mich keinen Sinn.
4. .
calram gestern, 14:58 Uhr
Zitat von bluemetalWer etwas erfindet und zum Patent anmeldet darf es vor Patenterteilung nicht zeigen ?
Wer etwas erfindet und zum Patent anmeldet darf es vor der Patentanmeldung nicht zeigen !
5. .
calram gestern, 15:04 Uhr
Zitat von Peter AlmstApple hat wohl aus gutem Grund das Patent erst nach der Präsentation beantragt, da ansonsten wesentliche Details über das iPhone bekannt würden. Weshalb eine "Erfindung" vor der Präsentation gemeldet werden muss ergibt für mich keinen Sinn.
Der Inhalt des Patents darf der Öffentlichkeit VOR der Anmeldung nicht bekannt sein. Denn wenn der Inhalt eines Patents schon vor der Anmeldung öffentlich bekannt ist, ist die Erfindung als solche keine mehr (weil schon allgemein bekannt). Oder wollen Sie nachträglich das Rad patentieren lassen?
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