Münster/Bonn - Leistung stand bei der Beförderung dieser Beamten der Deutschen Telekom
offenbar nicht im Vordergrund - so sieht es das Oberverwaltungsgericht Münster, das die anstehende Aufstiegsrunde am Montag gestoppt hat. Das Gericht erklärte die Beförderung von 2700 Beamten, die seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor rund 20 Jahren von der Telekom beschäftigt werden, für unwirksam. Einen entsprechenden Beschluss zu einem Musterprozess veröffentlichte das OVG am Montag.
Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Zur Begründung wies der 1. Senat des OVG auf gravierende Mängel bei der Auswahl der zu befördernden Beamten hin. Es sei nicht nach Leistung, sondern nach Beförderungsstellen beurteilt worden. Damit sei die durch das Grundgesetz zwingend vorgeschriebene leistungsgerechte Beurteilung eines jeden Beamten nicht möglich, da nicht mehr seine Leistungen, sondern die von ihm nicht beeinflussbare Zahl der Beförderungsstellen für die Benotung maßgeblich sei. Außerdem entscheide bei diesem System letztlich der Beurteiler über die Beförderung, der hierfür aber nicht zuständig sei.
Der Beschluss gilt zunächst nur für das entschiedene Verfahren. Wegen des dargestellten systematischen Fehlers der Auswahlentscheidungen dürfte er mittelbar aber für alle jedenfalls in Nordrhein-Westfalen anstehenden Beförderungen bedeutsam sein. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
Aktenzeichen: 1 B 133/13
yes/dpa
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