Gerichtsentscheid: Easyjet-Mitarbeiter dürfen Betriebsrat wählen
Die deutschen Easyjet-Mitarbeiter wollen einen Betriebsrat wählen, das britische Unternehmen versuchte dies zu verhindern. Jetzt hat das Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung verweigert und damit den Weg für mehr Mitbestimmung am Berliner Standort geebnet.
Berlin/Cottbus - In ihrem Kampf um mehr Mitbestimmung haben die Angestellten der britischen Billigfluglinie Easyjet
in Deutschland einen wichtigen Etappensieg errungen. Das Arbeitsgericht Cottbus hat es abgelehnt, eine Betriebsratswahl per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Mit Unterstützung der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di hatten die mehr als 300 Beschäftigten am Stammsitz in Berlin bereits im Sommer Vorbereitungen zur Wahl eines Betriebsrates getroffen, um bessere Arbeitsbedingungen und die Umstellung ihrer Verträge auf deutsches Recht durchzusetzen.
Nachdem Gespräche über eine einvernehmliche Lösung Mitte September gescheitert waren, versuchte die Easyjet-Führung den geplanten Wahlgang wenig später per einstweiliger Verfügung zu stoppen. In ihrem Beschluss vom 24. September weisen die Richter den Antrag nun zurück.
Da für die deutschen Easyjet-Angestellten nach wie vor kein eigener Tarifvertrag gelte und sie örtlichen Managern unterstellt seien, hätten sie Anspruch auf einen Betriebsrat, argumentieren die Juristen. Die Fluglinie will nun Rechtsmittel gegen die Entscheidung erheben.
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