Hamburg/Berlin - Heikler Streit in Hamburg: Das dortige Arbeitsgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen H&M erlassen. Die deutsche Geschäftsführung der Modekette habe es entgegen einer Gesamtbetriebsvereinbarung bundesweit möglich gemacht, dass Betriebsratsbüros per Telefon abgehört werden könnten, teilte die Gewerkschaft Ver.di mit.
Das Arbeitsgericht entschied, dass das Unternehmen an allen Geräten seiner Telefonanlage in Deutschland eine bestimmte Funktion deaktivieren muss, sagte Gerichtssprecherin Birgit Voßkühler. "Damit könnte man von Geräten außerhalb eines Raumes die Lautsprechfunktion aktivieren und auf Mithören schalten." H&M wies die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen werde gegen die Gerichtsentscheidung Beschwerde einlegen, sagte eine Sprecherin.
Keine Hinweise auf Abhöraktionen
Die Missachtung des Datenschutzes sei von Betriebsräten selbst aufgedeckt worden, berichtete Ver.di. Man habe bislang jedoch keine Beweise, dass Betriebsräte tatsächlich abgehört worden seien, sagte der zuständige Ver.di-Sekretär Johann Rösch. Man könne dies aber auch nicht ausschließen.
Besonders dreist sei es, wenn die Unternehmensleitung den Betriebsräten, die den Vorgang aufgedeckt hätten, nun unterstelle, sie hätten falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben, erklärte Rösch. Diese Vorgehensweise entspreche "leider der H&M-Unternehmenskultur". Der Vorgang bedürfe jetzt einer gründlichen Aufarbeitung im Unternehmen. "Eine öffentliche Entschuldigung der Unternehmensleitung bei den Beschäftigten ist das Mindeste."
H&M erklärte, das Unternehmen nehme Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sehr ernst. "Wir haben zu keiner Zeit Mitarbeiter oder Betriebsräte abgehört. Ein unbemerktes Reinhören in irgendwelche Räume war zu keiner Zeit möglich", sagte die Sprecherin. Das Unternehmen prüfe nun auch rechtliche Schritte gegen Verdi.
ssu/mmq/dapd
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