Köln - Eigentlich sehen sie sich gar nicht ähnlich, der Goldbär von Haribo und der Teddy von Lindt Sprüngli. Doch nach einem monatelangen juristischen Streit hat das Kölner Landgericht nun entschieden: Der Teddy muss fort. Die Richter untersagten dem Schweizer Hersteller, den in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären weiter zu verkaufen. Das Gericht sah in der Gestaltung des "Lindt Teddys" einen Verstoß gegen die von Haribo eingetragene Wortmarke "Goldbären".
Schokoladenfreunde brauchen vorläufig dennoch nicht auf die "Lindt Teddys" zu verzichten. Denn beide Unternehmen haben sich bereits vor dem Urteil außergerichtlich darauf verständigt, dass die Schweizer ihren Schokobären bis zur Entscheidung in letzter Instanz weiter verkaufen dürfen.
Mit dem Kölner Urteil wurde juristisches Neuland betreten. Bisher gibt es zu der Frage einer Kollision einer Wortmarke mit einer dreidimensionalen Produktgestaltung keine höchstrichterliche Rechtsprechung.
In den Augen der Kölner Richter stellt das Lindt-Produkt nichts anderes dar als die bildliche Darstellung des Wortes "Goldbär". Dabei mache es keinen Unterschied, dass Lindt selbst auf diese Bezeichnung verzichte und das Produkt als "Lindt Teddy" vermarkte, erklärten die Richter. Denn für sie sei "Goldbär" angesichts der Aufmachung des Produkts so oder so die naheliegende Bezeichnung.
Der Schokoladenhersteller hatte vergeblich damit argumentiert, dass der Teddy die Fortentwicklung des eigenen "Goldhasen" sei. Zudem bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen Gummi- und Schokobären. Haribo hatte sich zuvor bereits in einem Eilverfahren gegen Lindt durchgesetzt.
cte/dapd
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