Von Jürgen Dahlkamp und Jörg Schmitt
Hamburg - Die Staatsanwaltschaft Kiel hat am Mittwoch in Frankfurt und Hamburg die Wohnungen des früheren Vorstandsvorsitzenden der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, durchsucht. Sie ermittelt gegen den Ex-Banker wegen falscher Verdächtigung durch Unterlassen sowie wegen Untreue.
Hintergrund ist der Rauswurf seines früheren Vorstandskollegen Frank Roth im April 2009. Roth war seinerzeit fristlos mit der Begründung gefeuert worden, er habe Bankinterna an die Presse durchgesteckt. Die dazu von der Bank unter Nonnenmacher vorgelegten angeblichen Beweise stellten sich bald danach allerdings als fingiert heraus, die Bank musste Roth vollständig rehabilitieren und mit einer Millionensumme entschädigen.
Auf der Suche nach den Drahtziehern der mutmaßlichen Intrige wird neben dem früheren Justiziar der Bank, Wolfgang Gößmann, nun auch Nonnenmacher als Beschuldigter geführt. Offenbar haben sich bei der Auswertung von Computerfestplatten, die bei der damals für die Bank arbeitenden Sicherheitsfirma Prevent beschlagnahmt wurden, neue Erkenntnisse ergeben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft könnte Nonnenmacher von der falschen Verdächtigung gewusst und nichts dagegen unternommen haben.
Der Vorwurf der Untreue ergibt sich aus Zahlungen, welche die Bank für Tätigkeiten von Prevent im Zusammenhang mit dem Roth-Rauswurf geleistet haben soll. Nonnenmachers Anwalt teilte mit, er könne zu dem Vorgang nichts sagen. Ex-Justiziar Gößmann hatte die Vorwürfe stets bestritten, ebenso die inzwischen insolvente Prevent.
Nonnenmacher wird damit nun schon in zwei Verfahren als Beschuldigter geführt. Wegen seiner Beteiligung an einem millionenschweren Verlustgeschäft für die Bank namens Omega hat die Staatsanwaltschaft Hamburg schon vor rund einem Jahr Anklage gegen Nonnenmacher und fünf weitere Ex-Manager der Bank erhoben.
Die neuen Ermittlungen gegen den früheren Bankchef dürften nun die Diskussion um die rund vier Millionen Euro Abfindung anheizen, die er bei seinem Ausscheiden im März 2011 kassiert hatte. Der Abfindungsvertrag sieht vor, dass Nonnenmacher das Geld behalten kann, wenn er nicht vor dem 15. Dezember 2012 strafrechtlich verurteilt wird. Ein möglicher Prozess im Fall Roth käme also zu spät für die Bank, um die Abfindung zurückzufordern.
Sollte Nonnenmacher in Kiel angeklagt werden, will sein ehemaliger Vorstandskollege Roth nach Auskunft seines Sprechers dem Prozess als Nebenkläger beitreten. Vorbereitet darauf ist er offenbar schon. "Es wäre übertrieben zu behaupten, dass Frank Roth die jüngsten Erkenntnisse der Kieler Staatsanwaltschaft überrascht hätten", sagte der Sprecher.
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