Geschäft mit Bahnschienen: Kartellamt verhängt Millionenstrafe gegen ThyssenKrupp
Die Preisabsprachen im Geschäft mit Bahnschienen werden für mehrere Hersteller teuer. Das Bundeskartellamt hat erste Bußgelder in Höhe von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt. Die höchste Strafe erhält der Industriekonzern ThyssenKrupp.
Düsseldorf - Das Bundeskartellamt hat gegen ThyssenKrupp
und drei weitere Unternehmen ein Bußgeld von insgesamt 124,5 Millionen Euro verhängt. Das teilte die Behörde am Donnerstag mit. Hintergrund sind Preisabsprachen auf dem Schienenmarkt. Die ThyssenKrupp-Tochter GfT Gleistechnik erhält mit 103 Millionen Euro die höchste Strafe.
Die Firma Stahlberg Roensch, die zum Bahntechnikkonzern Vossloh
gehört, muss 13 Millionen Euro zahlen. Gegen zwei Töchter des österreichischen Stahlkonzerns Voestalpine verhängten die Wettbewerbshüter ein Bußgeld von insgesamt 8,5 Millionen Euro. Voestalpine hatte sich den Behörden als Kronzeuge angedient. Das Kartellamt geht gegen weitere Firmen vor.
Die Behörde ermittelt bereits seit mehr als einem Jahr. Sieben Unternehmen aus fünf Ländern sollen ein Kartell gebildet und die Preise für Schienenstahl abgesprochen haben. Wichtigster Abnehmer war die Deutsche Bahn, die als Hauptgeschädigter gilt. Schienen wurden auch in die Schweiz und nach Österreich verkauft.
Unternehmen können noch Einspruch einlegen
"Die Schienenlieferanten haben sich gegenseitig über viele Jahre nahezu konstante Quoten am Auftragsvolumen der Deutschen Bahn zugesichert", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Sie hätten die Einhaltung der Quoten überwacht, Projekte einander zugeordnet und Schutzpreise vorgegeben, um die Auftragsvergaben zu steuern. Absprachen betrafen Normal-Schienen, kopfgehärtete Schienen und Weichenzungen.
Mit den nun zugestellten Bußgeldbescheiden ist lediglich ein erster Teil des Verfahrens abgeschlossen. "Das Bundeskartellamt wird den Schwerpunkt der Ermittlungen im Schienenfall künftig auf weitere Bereiche verlagern", kündigte Mundt an. Dazu gehörten Schienen und Weichen für regionale und lokale Nachfrager. Der Fall zeige erneut, dass auch die Auftraggeber gerade bei Ausschreibungen im öffentlichen Bereich besonders wachsam sein sollten.
Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden. Darüber würde dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
cte/Reuters/dapd
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