Brüssel - Alle Proteste waren umsonst: Die EU-Kommission klagt erneut gegen das sogenannte VW-Gesetz, das dem Land Niedersachsen bei Volkswagen-Stammaktien
eine Sperrminorität gibt. Die Bundesregierung habe ein Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) von 2007 nicht vollständig umgesetzt, teilte die Kommission am Donnerstag zur Begründung mit. Dass das Land mit gut 20 Prozent ein Vetorecht habe, sei ein Verstoß gegen die in der EU gesetzlich vorgeschriebene Kapitalverkehrsfreiheit. Das Gesetz könne Investitionen verhindern.
Mit der Klage geht die Kommission auf Konfrontationskurs zu deutschen Politikern wie Niedersachsens Ministerpräsident David McAllister oder dem SPD-Vorsitzenden und früheren Landeschef Sigmar Gabriel. Beide brachten die Klage in Zusammenhang mit der Euro-Krise, in der ein solcher Schritt besonders unpassend sei.
"Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Europäische Kommission um mehr Akzeptanz bei den Menschen werben muss, kommt sie mit einem völlig unnötigen Vertragsverletzungsverfahren um die Ecke", sagte McAllister, der Niedersachsen auch im VW-Aufsichtsrat vertritt. "Der Zeitpunkt ist geradezu grotesk."
Auch Gabriel reagierte mit Unverständnis auf das Brüsseler Vorhaben. Er forderte die Bundesregierung auf, sich mit aller Macht gegen einen Angriff auf das VW-Gesetz zu stellen. "Es ist empörend, dass die EU-Kommission ihren rein ideologisch begründeten Feldzug gegen das bewährte und rechtskonforme VW-Gesetz fortführen will", erklärte Gabriel. In einer Zeit, in der die Folgen eines ungezügelten Finanzkapitalismus ersichtlich seien, greife Brüssel Regelungen an, die Arbeitnehmer vor Spekulanten schützen sollen.
Ein EU-Vertreter erklärte, die Sperrminorität sei nicht zu beanstanden, wenn sie durch freie Mehrheitsentscheidung der Aktionäre festgelegt worden sei. In der Satzung von VW ist diese Regel auch schon verankert. Doch so lange sie gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Aktionäre nach Ansicht der Kommission dies nicht aus freiem Willen entschieden. Die EU beantragte gegen Deutschland zugleich ein Zwangsgeld von täglich 31.114,72 Euro, rückwirkend ab dem Tag des EuGH-Urteils vom 23. Oktober 2007.
Der EuGH hatte 2007 entschieden, dass drei Privilegien des öffentlichen Anteilseigners von Europas größtem Autokonzern ein Verstoß gegen EU-Recht sind. Der Bund hatte zwei der drei Vorgaben im VW-Gesetz abgeschafft - die dort verankerte Mindestzustimmung von 80 Prozent der Stimmrechte bei wichtigen Entscheidungen aber nicht.
dab/dpa/AFP/Reuters
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