Frankfurt - Erst sollte sie den Börsengang von Hess begleiteten, jetzt hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen Strafantrag gegen das Unternehmen gestellt. Das Geldinstitut organisierte im Oktober den Börsengang des Straßenlaternen-Herstellers, knapp vier Monate später ging die Firma pleite. Finanzkreisen zufolge zählt die LBBW zu größten Gläubigern des Unternehmens.
Die LBBW habe keine Hinweise, dass sie beim Börsengang der Firma aus Villingen-Schwenningen ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe, erklärte die Landesbank. Zudem sei Hess von unabhängigen Wirtschaftsprüfern untersucht worden. "Daher sieht sich auch die LBBW getäuscht und hat Strafantrag gestellt."
Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Kapitalanlagebetrugs durch falsche Angaben im Börsenprospekt gegen Hess. Die LBBW betonte, sie habe ein großes Interesse an der Aufklärung des Falls und unterstütze die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen. Außerdem habe die Landesbank externe Anwälte mit der Prüfung des Falles beauftragt.
Die LBBW fiel zuletzt nur noch selten bei Börsengängen als federführende Bank auf. Nach dem Hess-Fall wird nun das gesamte Geschäft mit Börsengängen in Frage gestellt.
kut
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