Von Julian Trauthig
Erst ihr Vater erkannte, um was es sich bei dem Klumpen in ihrer Suppe handelte: eine verkochte Fledermaus.
Was nach einem absurden Zufallsfund klingt, kommt gar nicht so selten vor. Immer wieder gelangen Dinge in Lebensmittel, die dort nicht hineingehören. Zwar sind es in den wenigsten Fällen Fledermäuse - Metallteile oder Haare aber kommen häufiger vor.
Manchmal liegt es an Fließbandsensoren, die nicht richtig funktionieren, manchmal übersieht ein Mitarbeiter bei einer Kontrolle etwas. In jedem Fall kann das gefährlich werden. Für den Verbraucher und für das Unternehmen.
Alleine 2008 sind laut dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) mehr als 2000 Lebensmittel in der EU zurückgerufen worden. Zwar schätzen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und die Verbraucherorganisation Foodwatch die Zahl an Extremfällen wie Mäusezähnen oder Fledermäusen im Essen auf wenige Prozent - doch auch die seltenen Fälle können Schaden anrichten.
"Für den Verbraucher können die Folgen von einem abgebrochenen Zahn bis zu einer Lebensmittel- oder Salmonellenvergiftung reichen", sagt Isabelle Mühleisen, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Deshalb ist eines wichtig: Sein Produkt möglichst schnell und gut gekühlt an die Lebensmittelüberwachung schicken - denn nur diese kommunal organisierten Behörden können gegen die Unternehmen vorgehen. Genauso wichtig ist es, die Verpackung und im Idealfall die Einkaufsquittung aufzubewahren. "So können Lebensmittelüberwachung und Unternehmen zurückverfolgen, wann genau das Produkt hergestellt und wo es verkauft wurde", sagt Mühleisen. Weil die Lebensmittelüberwachung keinen einheitlichen Namen hat, rät das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), die zuständigen Stellen bei Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Unternehmen ziehen den "stillen Rückruf" vor
Klar ist: Für die Unternehmen wäre es besser, wenn sie eine Fledermaus in der Suppe selbst entdecken. "Am schlimmsten für einen Lebensmittelhersteller ist es, wenn die Behörde den Rückruf anordnet", sagt Michael Lendle, Geschäftsführer der Unternehmensberatung AFC Risk & Crisis Consult aus Bonn, einer der führenden Unternehmensberatungen im Krisen- und Risikomanagement bei Lebensmitteln. Zwar müssten die Unternehmen im Krisenfall die Behörden informieren, wenn also die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist. Sie können aber den sogenannten öffentlichen Rückruf selbst koordinieren und planen. Das Unternehmen muss dabei die gesamte betroffene Produktion öffentlich zurückrufen - was im vergangenen Jahr mehrfach geschehen ist, wie die SPIEGEL-ONLINE-Tabelle mit den dokumentierten größeren Fällen zeigt:
| Rückrufe 2009 | ||
| Bernbacher | Original italienische Nudelsauce Bolognaise | Haare |
| Zott | zwei Sorten Erdbeerjoghurt | Metallteilchen |
| Erasco | Grüne-Bohnen-Eintopf | verdorben |
| Delitzscher Schokoladen | Cremeschokolade Erdbeer, Ananas, Himbeer | Allergene Substanz (Milcheiweiß) |
| Carl Durach | Delikatessrotkohl fein gewürzt | Glassplitter |
| Kamps | Mehrkornbrot | Kunststoff -und Metallteile |
| Red Bull | Cola | Kokain |
| Tillman's | Schinken-Zwiebelmettwurst | Salmonellen |
| produktrueckrufe.de / SPIEGEL ONLINE | ||
Deutlich lieber ist den Unternehmen darum der sogenannte stille Rückruf. Der Hersteller stellt bei eigenen Kontrollen Qualitätsunterschiede fest und nimmt das Produkt aus dem Handel, ohne dass die Medien informiert werden.
Kommt es tatsächlich zu ernsten Qualitätsproblemen, sind zwei Dinge für die Unternehmen wichtig: "Zum einen müssen die Öffentlichkeit und die Behörden rechtzeitig informiert werden, zum anderen muss die Produktmenge genau eingegrenzt werden können", sagt Lendle. Passiere das nicht, könne es den Unternehmen langfristig schaden. "Wenn die Produktion nicht richtig eingegrenzt werden kann, wird der Rückruf wegen der vielen Produkte teuer. Wenn sich die Öffentlichkeit schlecht an das Unternehmen erinnert, kann dieser Image-Schaden Millionen kosten."
Guter Rückruf gibt Vertrauen
Unter Umständen können Hersteller von Rückrufen trotzdem profitieren - nämlich langfristig. "Ein vernünftiger Rückruf gibt den Verbrauchern Sicherheit. Dadurch kann ein Unternehmen Vertrauen gewinnen", sagt Verbraucherschützerin Mühleisen. Im Idealfall holt das Unternehmen das Produkt beim Kunden ab und bezahlt alles. "In jedem Fall sollte jeder Betroffene darauf bestehen, dass ihm keine zusätzlichen Kosten entstehen. Selbst Portokosten sollten zurückgefordert werden."
Auch Andrea Paul schickte ihre Fledermaus direkt an den Konservenhersteller Erasco zurück. Das Unternehmen konnte sich den Fund zuerst nicht erklären, entschuldigte sich dann aber für den Vorfall. Die Fledermaus sei jedoch ein Mauskopf gewesen, teilt Erasco auf Anfrage mit. Außerdem sei er nicht sterilisiert gewesen - er könne also nicht während der Produktion in die Dose gelangt sein.
Kurze Zeit später entschuldigte sich das Unternehmen mit mehreren Paletten Konserven bei Andrea Paul. Die Dosen traute sie sich erst nach Monaten zu essen. Außerdem lässt sie die Suppen inzwischen durch ein Sieb laufen. Man weiß ja nie, was drin ist.
*Name von der Redaktion geändert
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