Lehman-Insolvenz Amtsgericht kassiert 67 Millionen Euro Gebühr
Die Lehman-Bank sorgt auch Jahre nach ihrer Pleite für Aufregung: Das Frankfurter Amtsgericht stellt 67 Millionen Euro Gebühr für die Abwicklung der deutschen Tochter in Rechnung. Am Ende könnte der Betrag doppelt so hoch ausfallen.
Frankfurt am Main - Die Summe klingt rekordverdächtig: Im Insolvenzverfahren um die deutsche Tochter der Pleitebank Lehman Brothers hat das Amtsgericht Frankfurt eine Rechnung in Höhe von vorläufig 67 Millionen Euro gestellt. Zur Endabrechnung könnte sich der Betrag verdoppeln. Die 67 Millionen seien bereits vom Insolvenzverwalter gezahlt worden, bestätigte am Freitag ein Justizsprecher einen "Handelsblatt"-Bericht. Über die Höhe sei aber noch nicht abschließend entschieden, derzeit laufe eine Prüfung.
Der Stuttgarter Insolvenzexperte Volker Grub kritisiert die Abrechnung scharf und verlangt eine Kappung der Gebühren bei 275.000 Euro. Gerichtsgebühren, so seine Argumentation im "Handelsblatt", müssten in einem "vernünftigen Verhältnis" zum Aufwand stehen.
Der Fall Lehman sorgt auch vier Jahre nach der Pleite immer wieder für Aufregung. Erst vor wenigen Monaten gerieten Gläubiger mit dem Insolvenzverwalter des deutschen Verfahrens in Streit. Denn Michael Frege und die Kanzlei CMS Hasche Sigle könnten bis zu 800 Millionen Euro erhalten. Die Abwicklung der Pleitebank durch den Juristen der Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle wäre damit mehr als 20-mal so teuer wie beim bisherigen Rekordhalter: 2010 bekam der Karstadt-Insolvenzverwalter rund 32 Millionen Euro.
Die Kanzlei CMS Hasche Sigle verteidigt die geforderte Summe vehement. Das Lehman-Insolvenzverfahren wird nicht als ein klassisches Streitverfahren betrachtet, für die die Gebührenordnung geschaffen wurde. Somit gelte die Kappungsgrenze nicht. Dazu kommt, dass das Geld natürlich nicht an einen einzelnen Mann gezahlt wird. Laut Freges Kanzlei sind seit 2008 rund hundert Anwälte und Experten durchgehend mit der Abwicklung der Lehman-Tochter befasst.
yes/dpa