Wien - Wegen des nahenden Osterfests stehen sie derzeit wieder in fast jedem Supermarkt: Goldene Schokoladenosterhasen, die eine rote Schleife mit Glöckchen um den Hals tragen. In Zukunft kommen solche Tiere nur noch vom Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli. Der Oberste Gerichtshof in Wien entschied am Montag, dass die österreichische Konditorfirma Hauswirth mit einem ähnlichen Hasen die Markenrechte von Lindt verletzt. Der Rechtsstreit um den Goldhasen schwelt seit Jahren, auch gegen andere Konkurrenten ging Lindt bereits gerichtlich vor.
Das Familienunternehmen mit Sitz in Burgenland werde nun versuchen, das Aussehen seiner Hasen zu verändern, sagte Co-Geschäftsführer Peter Hauswirth. Dabei könne die Firma beispielsweise ihren Markenname prominent auf dem Hasen platzieren. Eine endgültige Entscheidung über die künftige Erscheinungsform sei aber noch nicht gefallen.
Nach Ansicht von Lindt haben die Österreicher ihre Hasen abgekupfert und damit gegen EU-Markenrechte verstoßen. Hauswirth fertigt die Goldhasen bereits seit den fünfziger Jahren und wirft Lindt vor, seine Patente unfair einzusetzen und dem Wettbewerb zu schaden. Für die burgenländische Firma bedeutet die Niederlage vor Gericht nach Einschätzung von Firmenchef Hauswirth nicht das Aus. "Ich werde es verkraften", sagte er. Das Unternehmen beliefert den Einzelhandel auch mit anderen Hasenvariationen, Schokoeiern und Nikolausen.
Beweismaterial aufgegessen?
In Deutschland streitet Lindt & Sprüngli seit fast einem Jahrzehnt mit der fränkischen Firma Riegelein darüber, wer die Goldhasen verkaufen darf. Hier verlor das Schweizer Großunternehmen allerdings mehrere Prozesse. Zuletzt bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt im Oktober 2011 ein Urteil, nach dem keine Verwechslungsgefahr zwischen dem Lindt-Hasen mit rotem Halsband und Glöckchen und dem kleineren Hasen von Riegelein mit aufgedrucktem braunen Halsband besteht.
Die Prozesse in Deutschland waren nicht frei von komischen Pannen. Zwischenzeitlich verwies der Bundesgerichtshof ein Frankfurter Urteil zur Neuverhandlung zurück, weil ein Goldhase, der als Beweis- und Anschauungsmaterial der Akte beigefügt worden war, verlorengegangen war. Offenbar hatte ihn jemand gegessen. Die Zivilprozessordnung ließ nicht zu, kurzfristig einen neuen Hasen in das Verfahren einzuführen.
dab/Reuters/dpa
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Unternehmen & Märkte | RSS |
| alles zum Thema Marken | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH