Wirtschaft


Luftfracht-Kartell: EU verhängt hohe Strafe gegen Fluggesellschaften

British Airways, Air France und neun weitere Airlines müssen eine Geldbuße von fast 800 Millionen Euro zahlen. Die EU-Kommission ahndete damit illegale Preisabsprachen eines weltweiten Luftfracht-Kartells. Die Lufthansa entging einer Bestrafung - sie hatte die Verstöße gemeldet.

Air-France-Maschine: 183 Millionen Euro Geldbuße für die französische FluggesellschaftZur Großansicht
AFP

Air-France-Maschine: 183 Millionen Euro Geldbuße für die französische Fluggesellschaft

Brüssel - In einem Kartellverfahren gegen internationale Luftfrachtunternehmen hat die EU-Kommission eine der bisher höchsten Strafen erlassen. Elf Unternehmen, darunter Air France und British Airways Chart zeigen, müssen insgesamt 799,4 Millionen Euro bezahlen. Das teilte die Kommission nach mehrjährigen Ermittlungen am Dienstag mit. Der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa Chart zeigen sei innerhalb der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig erlassen worden. Sie hatte die Kommission als erstes Unternehmen über das Kartell informiert und "wertvolle Informationen" zur Verfügung gestellt.

Bei den Absprachen ging es von 1999 an um die Höhe von Kerosinzuschlägen, die von vielen Fluggesellschaften wegen der Ölpreissteigerungen erhoben wurden. Später führten die Airlines dann auch einen "Sicherheitszuschlag" ein. Die Absprachen dauerten bis Anfang 2006.

Es sei "bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Mit der Verhängung der Strafzahlungen stelle die Kommission klar, "dass sie Kartelle nicht duldet".

Die höchste Strafe muss mit 182,9 Millionen Euro Air France zahlen. Der mit ihr zusammengeschlossenen niederländischen Fluggesellschaft KLM wurde eine Buße von 127 Millionen Euro auferlegt. British Airways erhielt mit 104 Millionen Euro die dritthöchste Strafe. Die übrigen Unternehmen, die verurteilt wurden, sind Qantas Chart zeigen, Air Canada, die chilenische Fluggesellschaft LAN, die skandinavische Fluggesellschaft SAS, das Luxemburger Unternehmen Cargolux, Marinair, Cathay Pacific, Japan Airlines und Singapore Airlines. Fünf Fluggesellschaften hatten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit beantragt, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diese Wünsche ein.

Air France-KLM bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die wirtschaftlichen Analysen hätten gezeigt, dass das beanstandete Verhalten Speditions- und Frachtunternehmen nicht geschadet habe.

Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen - dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft.

wit/AFP/dpa

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insgesamt 6 Beiträge
Na toll. Auf welches Konto fließt die 800 Mio Strafe? Bekomme ich als betroffener Luftfrachtkunde der verurteilten Airlines Geld zurück? Oder ist das alles nur dummdreiste Volksverarschung, weil die Airlines die 800 Mios [...]
Na toll. Auf welches Konto fließt die 800 Mio Strafe? Bekomme ich als betroffener Luftfrachtkunde der verurteilten Airlines Geld zurück? Oder ist das alles nur dummdreiste Volksverarschung, weil die Airlines die 800 Mios demnächst als versteckte Subvention von der EU zurückbekommen? Es kann doch im Computerzeitalter nicht so schwer sein herauszufinden welche betrogenen Kunden welcher Airline wieviel zuviel bezahlt haben. Solange die Opfer dieser Yale-studierten Großbetrüger in den Konzernzentralen nicht entschädigt werden sind solche EU-Beschlüsse auf gleicher kriminellen Ebene anzusiedeln. Es wird höchste Zeit dass bei Kartellbetrug endlich mal die Handschellen in den Chefetagen der Großindustrie und deren Handlanger in der Politik klicken und Knast ohne Bewährung angesagt ist. Geldstrafen sind doch ein Hohn, die können vermutlich auch noch von der Steuer abgesetzt werden.
diracdamm 10.11.2010
Hauptsache Meckern. Da macht die Kommission endlich etwas, was den Verbrauchern nutzt, nämlich illegale Preisabsprachen zu bestrafen, da kommen Sie an und meckern! Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,.. [...]
Zitat von Jochen BinikowskiNa toll. Auf welches Konto fließt die 800 Mio Strafe? Bekomme ich als betroffener Luftfrachtkunde der verurteilten Airlines Geld zurück? Oder ist das alles nur dummdreiste Volksverarschung, weil die Airlines die 800 Mios demnächst als versteckte Subvention von der EU zurückbekommen? ...
Hauptsache Meckern. Da macht die Kommission endlich etwas, was den Verbrauchern nutzt, nämlich illegale Preisabsprachen zu bestrafen, da kommen Sie an und meckern! Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,.. Dieses besserwisserische Dauergejammer geht einem unheimlich auf den Kecks. Wenn die betroffenen Unternehmen Schadensersatz wegen der Preisabsprachen haben wollen, dann müssen sie den vor Gericht einklagen. Dafür ist doch die Kommission nicht zuständig! Aber Meckern! Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,Meckern,..
Wenn ein flüchtender Bankräuber von der Polizei geschnappt wird bekommt die Bank die sichergestellte Beute zurück, einfach so, völlig ohne Zivilprozeß. Warum sollte das bei organisiertem Großbetrug nicht auch möglich sein, zumal [...]
Wenn ein flüchtender Bankräuber von der Polizei geschnappt wird bekommt die Bank die sichergestellte Beute zurück, einfach so, völlig ohne Zivilprozeß. Warum sollte das bei organisiertem Großbetrug nicht auch möglich sein, zumal sich die Schäden relativ einfach den einzelnen Betrugsopfern zuordnen lassen. Die EU-Strafe kommt dann obendrauf und geht in den Haushalt, das steht doch ausser Frage. In unserer Rechtsordnung ist es m.W. ein Grundprinzip, dass Strafen u.a. abschreckende Wirkung haben müssen um Wiederholungstaten oder Nachahmungen zu reduzieren. Was das mit Meckerei zu tun haben soll kann ich nicht nachvollziehen.
diracdamm 10.11.2010
Weil der Vergleich auf tausenden von Krücken steht. Sie müssen feststellen, wer von den Preisabsprachen betroffen ist und wie hoch der Schaden ist. In Ihrem Bankräuberbeispiel ist das trivial. Sowohl der Bankräuber als auch die [...]
Zitat von Jochen BinikowskiWenn ein flüchtender Bankräuber von der Polizei geschnappt wird bekommt die Bank die sichergestellte Beute zurück, einfach so, völlig ohne Zivilprozeß. Warum sollte das bei organisiertem Großbetrug nicht auch möglich sein, ....
Weil der Vergleich auf tausenden von Krücken steht. Sie müssen feststellen, wer von den Preisabsprachen betroffen ist und wie hoch der Schaden ist. In Ihrem Bankräuberbeispiel ist das trivial. Sowohl der Bankräuber als auch die Schadenssumme liegen vor und zwar bei der Polizei. Bei einer illegalen Preisabsprache bedarf es eines Gerichts, um den Schaden und die Schadenshöhe zu ermitteln. Die Summe ist nicht in den Händen der Polizei. A Propos Bankraub: Auch alle weiteren Schäden, die durch den Bankraub entstanden sind, wie zerstörtes Inventar, Arztrechnungen, Schmerzensgeld, Einnahmeausfall.... muss die Bank zivilrechtlich einklagen. Wenn Ihnen unser Rechtsstaat nicht passt, dann wandern sie aus. Aber Ihr Gejammer ist nicht zu ertragen. Jammern, jammern, jammern, meckern, meckern, meckern, dass es ein Graus ist!
huw00 10.11.2010
Wie naiv sind Sie eigentlich? Selten so einen gequirlten Quatsch mit Soße gelesen...
Zitat von Jochen BinikowskiWenn ein flüchtender Bankräuber von der Polizei geschnappt wird bekommt die Bank die sichergestellte Beute zurück, einfach so, völlig ohne Zivilprozeß. Warum sollte das bei organisiertem Großbetrug nicht auch möglich sein,....
Wie naiv sind Sie eigentlich? Selten so einen gequirlten Quatsch mit Soße gelesen...
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  • Dienstag, 09.11.2010 – 19:14 Uhr
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