Brüssel - In einem Kartellverfahren gegen internationale Luftfrachtunternehmen hat die EU-Kommission eine der bisher höchsten Strafen erlassen. Elf Unternehmen, darunter Air France und British Airways
, müssen insgesamt 799,4 Millionen Euro bezahlen. Das teilte die Kommission nach mehrjährigen Ermittlungen am Dienstag mit. Der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa
sei innerhalb der Kronzeugenregelung die Geldbuße vollständig erlassen worden. Sie hatte die Kommission
als erstes Unternehmen über das Kartell informiert und "wertvolle Informationen" zur Verfügung gestellt.
Bei den Absprachen ging es von 1999 an um die Höhe von Kerosinzuschlägen, die von vielen Fluggesellschaften wegen der Ölpreissteigerungen erhoben wurden. Später führten die Airlines dann auch einen "Sicherheitszuschlag" ein. Die Absprachen dauerten bis Anfang 2006.
Es sei "bedauerlich, dass so viele große Fluggesellschaften ihre Preise zum Nachteil der europäischen Unternehmen und Verbraucher abgesprochen haben", erklärte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Mit der Verhängung der Strafzahlungen stelle die Kommission klar, "dass sie Kartelle nicht duldet".
Die höchste Strafe muss mit 182,9 Millionen Euro Air France zahlen. Der mit ihr zusammengeschlossenen niederländischen Fluggesellschaft KLM wurde eine Buße von 127 Millionen Euro auferlegt. British Airways erhielt mit 104 Millionen Euro die dritthöchste Strafe. Die übrigen Unternehmen, die verurteilt wurden, sind Qantas
, Air Canada, die chilenische Fluggesellschaft LAN, die skandinavische Fluggesellschaft SAS, das Luxemburger Unternehmen Cargolux, Marinair, Cathay Pacific, Japan Airlines und Singapore Airlines. Fünf Fluggesellschaften hatten wegen angeblicher Zahlungsunfähigkeit beantragt, die Bußen zu verringern. Die Kommission ging jedoch nicht auf diese Wünsche ein.
Air France-KLM bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die wirtschaftlichen Analysen hätten gezeigt, dass das beanstandete Verhalten Speditions- und Frachtunternehmen nicht geschadet habe.
Absprachen zum Schaden von Verbrauchern und Unternehmen sind in der EU streng verboten. Die Kommission kann Bußen von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes verhängen - dieser Rahmen wird aber in der Regel nicht ausgeschöpft.
wit/AFP/dpa
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