Stuttgart - Der Autobauer Porsche
hat einen Teilerfolg bei der Abwehr möglicher Schadensersatzklagen in den USA erzielt. Ein New Yorker Gericht wies die Klage von Investoren wegen Unzulässigkeit vollumfänglich ab, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. Insgesamt hätten 39 Kläger vor dem Bundesgericht in New York Ansprüche im Zusammenhang mit dem Versuch von Porsche, den größeren Wettbewerber Volkswagen
zu übernehmen, geltend machen wollen, hieß es weiter. Die Kläger bezifferten ihren Gesamtschaden auf zwei Milliarden Dollar.
Das Gericht begründete seine Entscheidung in dem Verfahren Elliott Associates und Black Diamond Hedge-Fonds damit, dass die bundesstaatlichen US-Wertpapiergesetze keine Anwendung auf die betroffenen Aktiengeschäfte fänden. Die Stuttgarter hatten sich mit schwer durchschaubaren Aktiengeschäften 2008 gut 74 Prozent der VW-Stammaktien gesichert und dabei einen Höhenflug der Papiere auf bis über 1000 Euro ausgelöst. Investoren, die auf fallende Kurse gewettet hatten, mussten aufgrund der Knappheit der frei verfügbaren Aktien zum sprunghaft überhöhten Preis kaufen. Diesen Schaden machen die Investoren nun geltend und werfen zudem dem damaligen Porsche-Management vor, die Informationen zu spät veröffentlicht zu haben.
Berufung möglich
Nun wies das Gericht aber auch die Klagen gegen den früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und den damaligen Finanzvorstand Holger Härter ab. Härter galt als Architekt der komplexen Optionsstruktur auf VW-Stammaktien. Die Optionsgeschäfte sorgten zwischenzeitlich für atemberaubende Gewinne in der Porsche-Bilanz. Die Konstruktion brach zusammen, als die Banken sich weigerten, weiterhin Kredite zur Verfügung zu stellen, um das Optionsgerüst aufrechtzuerhalten. Beide Manager verließen Ende Juli 2009 das Unternehmen, als ihr Übernahmeplan scheiterte. Stattdessen soll nun Porsche als zehnte Marke in den VW-Konzern integriert werden. Die Porsche-Dachgesellschaft führen mittlerweile VW-Chef Martin Winterkorn und sein Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch gemeinsam.
Die Kläger können gegen die Gerichtsentscheidung innerhalb einer Frist von 30 Tagen Berufung einlegen. Porsche hatte die Klagen stets als unbegründet bezeichnet und bezog sich dabei auf Gutachten von unabhängigen Sachverständigen. Die möglichen juristischen Auseinandersetzungen wurden vom VW-Management mehrfach als Hinderungsgrund für eine schnelle Fusion von Volkswagen und Porsche angegeben. Ursprünglich war eine Verschmelzung beider Unternehmen für 2011 geplant. Zu Verzögerungen kann es außer wegen der Schadensersatzklagen auch aus steuerlichen Gründen kommen.
mik/dpa-AFX
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