Zürich - Die US-Justiz jagt Steuersünder - nun ist die Schweizer Großbank Credit Suisse
ins Visier der Fahnder geraten. Das amerikanische Justizministerium habe dem Unternehmen in einem Schreiben mitgeteilt, dass es Gegenstand von Ermittlungen sei, berichtete die Bank in Zürich. Dabei handle es sich um eine branchenweite Untersuchung im Zusammenhang mit "grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsdienstleistungen" für US-Bürger.
Bisher hatten sich die Ermittlungen nur auf einzelne Mitarbeiter beschränkt. Gegen vier Schweizer Banker, von denen aber nur noch einer für die Credit Suisse arbeitet, hatten die Behörden im Februar Anklage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, ihren Kunden zur Steuerhinterziehung geraten und so die USA betrogen zu haben: Sie sollen amerikanische Steuersünder ermutigt haben, ausländische Kreditkarten zu benutzen und Geld auf andere Banken im Ausland zu transferieren.
Im März war der Name Credit Suisse zum ersten Mal im Rahmen eines Gerichtsverfahrens gegen einen amerikanischen Staatsbürger gefallen. Die Bank hatte immer betont, sich an die Vorschriften gehalten zu haben. Credit Suisse kündigte an, "im Rahmen der Möglichkeiten unter Schweizer Recht" mit den US-Behörden zusammenarbeiten zu wollen.
Auch der Schweizer Konkurrent UBS
hatte lange mit den US-Justizbehörden wegen Steuerstreitigkeiten gerungen. Schließlich stellten sie die Ermittlungen gegen die Bank Ende 2010 ein, nachdem das Institut sich bereit erklärte, unter Bruch des Schweizer Bankgeheimnisses die Daten von mehr als 4000 amerikanischen Kunden herauszugeben.
Auch in Deutschland dauern die Ermittlungen gegen die Schweizer Großbank an: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft geht bereits seit mehr als einem Jahr gegen Credit Suisse wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung vor. "Der Tatverdacht hat sich in keinem Fall abgeschwächt", sagte ein Behördensprecher. Er wollte sich nicht dazu äußern, wann mit einem Abschluss des Verfahrens zu rechnen ist. Unter anderem gab es mehrere Durchsuchungen von Credit-Suisse-Filialen. Vergleichbare Verfahren gegen den Schweizer Vermögensverwalter Julius Bär und die Liechtensteiner Fürstenbank LGT wurden inzwischen gegen Geldbußen eingestellt.
kra/dpa-AFX/Reuters
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