EU-Vorstoß Kartellopfer sollen in Europa leichter klagen können
Wer durch Kartellabsprachen zu hohe Preise bezahlt hat, soll in Europa künftig leichter Schadensersatz einklagen können. Darauf haben sich die EU-Industrieminister geeinigt. Unklar ist jedoch, wie mit Kronzeugen umgegangen werden soll.
Brüssel - Opfer von Kartellabsprachen sollen in Europa künftig leichter auf Schadensersatz klagen können. Darauf haben sich die europäischen Minister für Industrie geeinigt, wie die Nachrichtenagentur in Berufung auf Diplomaten berichtet. Durch ein entsprechendes Gesetz sollen Kunden und Unternehmen, die etwa jahrelang zu hohe Preise bezahlt haben, künftig einfacher Einsicht in Unterlagen der Aufsichtsbehörden bekommen. Dadurch könnten sie den vermuteten Schaden leichter beziffern, wenn sie vor Gericht ziehen.
Umstritten war nach Angaben der Diplomaten der Umgang mit Kronzeugen. Bei der Festsetzung von Geldbußen durch die Kartellbehörden gilt bereits heute, dass Unternehmen, die Kartelle auffliegen lassen, auf Milde hoffen können. Eine ähnliche Regelung soll nach dem Willen der Mitgliedstaaten künftig auch für Entschädigungszahlungen an Betroffene gelten - und zwar bei Entscheidungen der EU-Kommission ebenso wie bei nationalen Verfahren.
Bis das entsprechende EU-Gesetz verabschiedet wird, kann es noch einige Monate dauern. Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments wollen demnächst mit den Verhandlungen darüber beginnen.
vks/dpa