Wirtschaft


Saftiger Scheidungsstreit: Luxus-Paar führt Rosenkrieg um Madoff-Millionen

Von Marc Pitzke, New York

Selbst hinter Gittern richtet er Unheil an: Mega-Betrüger Bernard Madoff steht im Zentrum einer Wall-Street-Scheidung. New Yorks High Society verfolgt mit Schadenfreude, wie ein Staranwalt und seine Ex-Frau über verschwundene Madoff-Millionen streiten - ihr Zoff könnte eine Klagewelle auslösen.

Milliardenbetrüger Madoff: Hinter Gittern, doch weiter GesprächsthemaZur Großansicht
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Milliardenbetrüger Madoff: Hinter Gittern, doch weiter Gesprächsthema

Steven Simkin ist ein erfolgreicher Strippenzieher. Der Rechtsanwalt gilt als knallharter Spezialist für Immobilien- und Finanzrecht. Simkin ist langjähriger Partner der New Yorker Großkanzlei Paul, Weiss, Rifkind, Wharton & Garrison LLP, einer der mächtigsten Klagefabriken der USA.

Zu Simkins Klienten zählen viele prominente Spekulanten, Investoren und Baubonzen. Darunter: Großbanken wie Citigroup, diverse Hedgefonds, der Kennedy-Clan, das Sands-Casino in Las Vegas, das Nobelkaufhaus Saks und New Yorks Gastro-Ikone Ian Schrager, der zum Hotel-King mutierte Urvater des "Studio 54".

Für seine Mandanten klagt Simkin Millionengewinne ein, räumt Konkurrenten aus dem Weg, schnürt Deals, verschachtelt Hypothekenkredite. Bei einem Stundenlohn von bis zu tausend Dollar fällt auch für ihn selbst einiges ab. So ähnelt Simkins Anwesen nördlich von Manhattan eher einem rustikalen Schloss als einem gewöhnlichen Haus.

Die gleiche Unbarmherzigkeit, die Simkin zugunsten seiner Mandanten zeigt, zeigt er freilich auch in seinem Privatleben. Seine Ex-Frau Laura Blank, ebenfalls Anwältin, kann ein Lied davon singen.

Die Millionenscheidung von Simkin und Blank ist zurzeit das Gesprächsthema an der Wall Street und in der New Yorker Society. Denn im Mittelpunkt dieses VIP-Trennungsdramas steht ein Mann, der weit entfernt hinter Gittern schmort und den sie hier gerne vergessen wollen - Milliardenbetrüger Bernard Madoff.

Zwar ist die eigentliche Scheidung eine alte Geschichte. Doch dank Madoff wird sie jetzt noch mal ganz neu verhandelt - mit einer Extra-Prise Hass und Missgunst, die sogar abgebrühte Beobachter erschauern lässt. "Abscheulich" und "skandalös", findet das selbst Reuters-Finanzkolumnist Felix Salmon, den sonst nur viel größere Intrigen erregen. Es scheint, als räche sich Madoff noch einmal an seinen Opfern.

Voicemail-Nachricht mit bösen Folgen

Worum es geht: 2006 ließen sich Simkin und Blank scheiden - nach 33 Jahren Ehe, von denen sie bereits die letzten fünf getrennt verbracht hatten. Sie teilten ihr Vermögen 50:50: Er bekam die Villa in Scarsdale bei New York und drei Autos, sie das Penthouse in Manhattan und den Audi. Er zahlte ihr außerdem 6,6 Millionen Dollar aus den gemeinsamen Investmentkonten aus. Auf Alimente verzichtete Blank, auch da ihre zwei Söhne zu der Zeit längst volljährig waren.

Der penible Scheidungsvertrag war aufgesetzt wie eine geschäftliche Transaktion. Er enthielt sogar eine klassische "merger clause", eine Klausel, die alle bisherigen Ansprüche außer Kraft setzte, "mündlich wie schriftlich" - ein Pro-Forma-Paragraf, der sonst bei der Fusion oder Zerschlagung von Konzernen üblich ist.

Und so gingen sie ihre getrennten Wege. Blank kassierte eine siebenstellige Summe, Simkin steckte sein Geld weiter in Portfolios.

Das Dumme: 5,4 Millionen Dollar davon hatte Simkin bei Madoff angelegt, der damals noch als einer der renommiertesten Finanzjongleure galt. Als dessen Milliardenschwindel Ende 2008 aufflog, war Simkin abgezockt - während sich Blank in weiser Voraussicht ihren Teil des Madoff-Investments hatte auszahlen lassen.

Simkin versuchte es erst diskret: Er hinterließ eine Nachricht auf Blanks Voicemail mit der Bitte, den Scheidungsvertrag doch nachträglich noch mal zu revidieren. Sprich: Sie möge ihm 2,7 Millionen Dollar zurückzahlen - die Hälfte der verlorenen Madoff-Einlage. Blank weigerte sich natürlich. Woraufhin Simkin tat, was ein Anwalt nun mal tut: Er verklagte sie.

Die Gerichte sind ratlos

Dazu lässt sich Simkin von seinen eigenen Kollegen vertreten - pro bono, als sei er mittellos. Simkin sei durch den Madoff-Skandal "schwer beschädigt", schreiben die in der Klage, und leide "schwerste Not". Eine gewagte Behauptung - zumal die Kanzleipartner im Jahr rund drei Millionen Dollar verdienen und Simkins die Scarsdale-Villa voriges Jahr für 5,7 Millionen Dollar verkauft und dafür dann besagtes Privatschlösschen erstanden hat.

Simkin pocht auf einen gemeinsamen Vertragsirrtum - eine übliche Methode, um geschäftliche Transaktionen anzufechten. Die Kaplan-Jurafibel illustriert das mit einem fiktiven Fall: Star-Cellist Yo-Yo Ma kauft dem Jazz-Saxofonisten Branford Marsalis eine Stradivari ab, merkt dann aber, dass es gar keine echte Stradivari ist. Beide hatten sich ehrlich geirrt. Fazit: "Der Vertrag ist nichtig."

In diesem Fall ist es keine Violine, sondern der Anteil der Madoff-Einlagen, den Simkin an Blank ausgezahlt hatte. "In Wahrheit", heißt es in der Klage, "gab es so ein Konto gar nicht, da Madoff ein Schneeballsystem betrieb." Sprich: Simkin - der Mann, der die Reichtümer anderer vervielfacht - sei nicht reich, sondern bettelarm.

So eine Haarspalterei aufs Eherecht anzuwenden, ist ebenso kühn wie neu. Was sich allein daran zeigt, dass die Gerichte keine Ahnung haben, wie sie mit dem Zank des Anwaltspaars umgehen sollen - sehr zur Freude der New Yorker Klatschspalten.

"Man möchte meinen", echauffiert sich der Ex-Staatsanwalt David Lat, Gründer des Jurablogs "Above the Law", "dass es sich jemand mit so vielen Millionen leisten könnte, der Frau, mit der er mehr als 30 Jahre verheiratet war, der Mutter seiner zwei Kinder, ein kleines Extra zu hinterlassen." Hillary Reinsberg von der Website Mogulite, die sich dem Treiben von, nun ja, Mogulen widmet, schiebt den Schwarzen Peter dem Mann im Knast zu: "Typisch Madoff, eine schlechte Situation noch schlechter zu machen."

Droht eine neue Klagewelle?

Die erste Instanz wies Simkins Klage ab. Ein Berufungsgericht hob diese Entscheidung aber wieder auf - mit den Stimmen von drei der vier männlichen Richter. Die einzige Frau, Richterin Karla Moskowitz, wandte sich scharf dagegen, "eine sorgfältig verhandelte Scheidung, bei der der Ehemann profitierte, wieder zunichtezumachen". Simkin und Blank haben noch bis Montag Zeit, sich zu äußern, dann geht die Klage in die nächste Instanz.

Ein Urteil zugunsten Simkins würde nicht nur das US-Scheidungsrecht ins Chaos stürzen. "Die Entscheidung könnte die Schleusen öffnen für alle, die Abmachungen anfechten wollen, wenn sie ihnen nicht mehr schmecken", sagte der Scheidungsanwalt Peter Bienstock der "New York Times". Vor allem im Fall Madoff könnte das eine neue Prozesswelle bedeuten: Madoff-Treuhänder Irving Picard hat bisher mehr als tausend Klagen zur Rückführung von rund 90 Milliarden Dollar angestoßen. Wer weiß, wie viele kaputte Ehen hinter diesen Klagen stecken.

Schon gibt es in Massachusetts eine ähnliche Klage zur "Korrektur" einer Scheidung; auch hier hatten sich die ehemaligen Eheleute mit Madoff verspekuliert.

Ob Bernard Madoff überhaupt von dieser jüngsten Folge seines Betrugs weiß, ist unbekannt. Er sitzt in North Carolina eine 150-jährige Haftstrafe ab. Seine Schuld gibt er zu, aber moralisch fühlt er sich im Recht: "Ich bin", beharrte er im Februar in einem Interview mit dem "New York Magazine", "ein guter Mensch."

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels wurde Yo-Yo Ma als Star-Geiger bezeichnet. Tatsächlich spielt er aber Cello. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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insgesamt 73 Beiträge
tz88ww 18.07.2011
Wenns um Kohle geht, verhält sich das Bonzenpack wie gemeine Prolls. Einen schönen Tag noch.
Wenns um Kohle geht, verhält sich das Bonzenpack wie gemeine Prolls. Einen schönen Tag noch.
viwaldi 18.07.2011
Der "Staranwalt" ist krank in der Birne. Nach der Scheidung hatte er >700 mal die Gelegenheit (jeden Tag von 2006 bis irgendwann in 2008), sein Konto bei Madoff einzulösen. Ohne jeden Schaden. Er hat also 700mal [...]
Zitat von sysopSelbst hinter Gittern richtet er Unheil an: Megabetrüger Bernard Madoff steht im Zentrum einer Wall-Street-Scheidung.*New*Yorks*High Society*verfolgt mit Schadenfreude, wie ein Staranwalt*und seine Ex-Frau*über*verschwundene Madoff-Millionen streiten -*ihr Zoff*könnte*eine Klagewelle auslösen. http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,774953,00.html
Der "Staranwalt" ist krank in der Birne. Nach der Scheidung hatte er >700 mal die Gelegenheit (jeden Tag von 2006 bis irgendwann in 2008), sein Konto bei Madoff einzulösen. Ohne jeden Schaden. Er hat also 700mal ein Investment bestätigt. Hätte er 2006 einen Tag nach der Scheidung das Konto bei Madoff gekündigt, hätte er sein Geld bekommen. Erst wenn er nachweisen kann, dass dies NICHT der Fall ist, d.h. das zum Zeitpunkt der übertragenen Verfügbarkeit über dieses Konto es bereits zuspät war, dann würde ich seine Klage für berechtigt halten. So ist es wie immer: erst zocken - und wenn es schiefgeht soll ein anderer dafür haften. Andersrum: wenn er die satten Renditen bei Madoff bis 2008 eingestrichen und dann der letzte gewesen wäre, der noch sein Geld aus dem Betrugssystem rausbekommen hätte, - hätte er dann mit seiner Frau die Gewinne geteilt? wohl kaum. Also, nicht jeden Klagestuss glauben. Ist wohl nur Marketing-Gag, um andere klagewillige Schäfchen an seine Kumpels heranzuführen - dann aber nicht "pro bono".
fallobst24 18.07.2011
aber die Spitzen im Artikel gegen den Mann zu setzen, nur weil dieser offensichtlich ein Mann ist und nicht ein geldgieriger Anwalt, der sich verzettelt hat. Das Geld wurde doch 50:50 geteilt, also wieso genau hat der Artikel dann [...]
aber die Spitzen im Artikel gegen den Mann zu setzen, nur weil dieser offensichtlich ein Mann ist und nicht ein geldgieriger Anwalt, der sich verzettelt hat. Das Geld wurde doch 50:50 geteilt, also wieso genau hat der Artikel dann den Gusto, als hätte die arme Frau selbst kaum Geld und wäre jetzt per se quasi das Opfer ihres Ex-Mannes?
yumi_lori 18.07.2011
Nirgends steht, dass die Frau kein Geld hätte, und darum geht es nicht, sondern um die rechtmässigkeit dieser Forderung. Z.z. der Scheidung hatten diese Papiere den Wert, man hat sich dann geeinigt und nur das sollte zählen. Bei [...]
Zitat von fallobst24aber die Spitzen im Artikel gegen den Mann zu setzen, nur weil dieser offensichtlich ein Mann ist und nicht ein geldgieriger Anwalt, der sich verzettelt hat. Das Geld wurde doch 50:50 geteilt, also wieso genau hat der Artikel dann den Gusto, als hätte die arme Frau selbst kaum Geld und wäre jetzt per se quasi das Opfer ihres Ex-Mannes?
Nirgends steht, dass die Frau kein Geld hätte, und darum geht es nicht, sondern um die rechtmässigkeit dieser Forderung. Z.z. der Scheidung hatten diese Papiere den Wert, man hat sich dann geeinigt und nur das sollte zählen. Bei dem Stradivari Beispiel wird der Vertrag ungültig, weil die Geige keine Stradivari war, nicht weil auf einmal aus irgendeinem Grund Stradivari-Geigen an Wert verloren haben. Und schon gar nicht hat das etwas damit zu tun, dass der Klagende der Mann ist.
n.holgerson 18.07.2011
Erstens, hat da überhaupt niemand "gezockt". Weil (informieren würde nicht schaden), Madoff bzw. die Anlage als seriös galten. Zweitens, spielt es überhaupt keine Rolle wann er den Verlust realisierte. Machen sie [...]
Zitat von viwaldiDer "Staranwalt" ist krank in der Birne. Nach der Scheidung hatte er >700 mal die Gelegenheit (jeden Tag von 2006 bis .....
Erstens, hat da überhaupt niemand "gezockt". Weil (informieren würde nicht schaden), Madoff bzw. die Anlage als seriös galten. Zweitens, spielt es überhaupt keine Rolle wann er den Verlust realisierte. Machen sie sich mal frei, von ihrem Rechtswissen aus Deutschland. Sie haben doch den Fall gelesen, auf den er sich bezieht. Spielte es eine Rolle, wann erkannt wurde, dass das Instrument nicht werthaltig war? Drittens, die Sache mit den Renditen spielt doch überhaupt keine Rolle. Weil die Ehefrau ja genau davon bei der Scheidung (bzw. der Vereinbarung) wusste. Für sie waren bzw. sind die "erwarteten" Renditen ja kein Geheimnis. Wie gesagt, man muss sich den Fall wirklich einmal überlegen. Beide Seiten teilten das Vermögen auf. Dabei sind sie von einer bestimmten Werthaltigkeit der "Vermögensgegenstände" ausgegangen. Niemand hat bei der Scheidung die Werthaltigkeit der Anlage angezweifelt. Und es bestand nicht der geringste Anlass daran zu Zweifeln. Wie gesagt, man muss nur bei dem Fall mit dem Instrument bleiben und den aus Scheidungsrecht übertragen. Der eine bekommt Geld, der andere das Instrument. Beide sind der Meinung, dieses sei "wertvoll". Nach x Jahren will der Ehemann das Instrument verkaufen und es stellt sich raus, es ist nicht wertvoll. Analog zum Kaufvertrag sollte ja dann auch die Scheidungsvereinbarung nichtig.
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  • Montag, 18.07.2011 – 14:30 Uhr
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