Kiel - Am Sonntag wird in Schleswig-Holstein gewählt. Kurz vorher hat die schwarz-gelbe Landesregierung nun noch die ersten drei Glückspiellizenzen an private Anbieter von Sportwetten vergeben. Demnach dürfen Betfair, Jaxx SE und Oddset bis 2018 Sportwetten im Internet veranstalten. Das teilte Innenminister Klaus Schlie (CDU) am Donnerstag in Kiel mit. Die Rechte gelten aber nur für Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein.
Das Land ist seit Jahresbeginn das bislang bundesweit einzige mit einem eigenen, europarechtskonformen Glücksspielgesetz. CDU und FDP in Schleswig-Holstein waren damit aus dem Länderverbund ausgeschert. Bei der Landtagswahl am Sonntag deutet sich jedoch ein Machtwechsel an.
Das Glücksspielgesetz ist deutlich liberaler als der geplante Glücksspielsstaatsvertrag der übrigen Länder. So lässt es etwa auch Casinospiele im Internet unter Auflagen zu. Außerdem können private Lizenzen für Sportwetten erworben werden. Der Staat bleibt Monopolist bei der Veranstaltung von Lottospielen, private Anbieter dürfen jedoch Lottoscheine verkaufen und annehmen.
Weitere 23 Anträge
Schlie sagte, die Genehmigungen seien an strenge Auflagen geknüpft. So mussten die Unternehmen ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehörten etwa Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug.
Zudem mussten die Unternehmen darstellen, wie Minderjährige und gesperrte Spieler vom Wettbetrieb ausgeschlossen bleiben sollen. Auch war für das schleswig-holsteinische Innenministerium wichtig, wie sie die öffentliche Sicherheit, insbesondere die IT- und Datensicherheit gewährleisten wollen.
Für Sportwetten liegen Anträge von 23 weiteren Glückspielanbietern vor. Für Online-Casinospiele wie Poker, Roulette, Baccara und Black Jack haben 14 Antragsteller ihr Interesse angemeldet. Schlie sagte, dass die Anträge mit größter Sorgfalt bearbeitet würden. In den kommenden Wochen sei mit der Vergabe weiterer Lizenzen zu rechnen. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Anbietern gibt es nicht.
cte/dapd
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