Zürich/London - Nach dem großen Schock folgt noch ein kleiner für die UBS: Der inhaftierte Spekulant der Schweizer Großbank hat noch mehr Geld als ursprünglich bekannt verzockt. Der von Händler Kweku Adoboli verursachte Verlust liege bei 2,3 Milliarden Dollar, wie die Bank mitteilte. Bisher war von rund zwei Milliarden die Rede gewesen.
Der Londoner UBS-Händler Adoboli war am Donnerstag in London verhaftet worden. Bereits am Freitag wurde er wegen Verdachts des Betrugs und der Bilanzfälschung dem Haftrichter vorgeführt. Der nächste Gerichtstermin ist für 22. September angesetzt. Der mutmaßliche Täter soll den Milliardenverlust mit nicht genehmigten Transaktionen verursacht haben.
Die Bank erklärte, der Verlust resultiere aus unerlaubten Spekulationen mit Index Futures von S&P 500, Dax und EuroStoxx
im Laufe der vergangenen drei Monate. Man sei dem Händler bereits auf der Spur gewesen, als sich dieser am 14. September offenbart habe, erklärte die UBS
weiter. Kundengeld sei bei der Fehlspekulation nicht verloren gegangen.
Laut UBS sollen jetzt mögliche Fehler in den internen Kontrollsystemen aufgedeckt werden, die dafür gesorgt haben, dass Adobolis Aktivitäten zunächst unentdeckt blieben. Rating-Agenturen haben wegen der mangelhaften Kontrollen bereits angedroht, die Bonität der UBS herabzustufen.
Staatenübergreifende Untersuchung der Finanzaufsichten
Die Finanzaufsichten der Schweiz und Großbritanniens haben inzwischen eine gemeinsame Untersuchung des Falles gestartet. Ziel der zusammen mit der britischen Financial Services Authority (FSA) geplanten Ermittlungen sei es, die genauen Umstände der nicht autorisierten Handelsaktivitäten abzuklären, erklärte die Schweizer Aufsichtsbehörde Finma. Die "Sunday Times" berichtete unter Berufung auf "Insider", Adoboli habe insgesamt im Umfang von sogar zehn Milliarden US-Dollar spekuliert. Sein Konto sei am Freitag geschlossen worden.
Die Finma-Untersuchung könne einiges zutage fördern, sagte die Luzerner Wirtschaftsprofessorin Monika Roth im Schweizer Rundfunk: Denn während die Beschuldigten in einem Strafverfahren die Aussage verweigern können, seien sie bei dieser Untersuchung zur Kooperation verpflichtet. Sollten die Betroffenen dennoch schweigen, könne dies gegen sie verwendet werden, sagte Roth.
yes/dpa-AFX
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