London - Der Fall von Raphael Geys ist wohl einzigartig. Der belgische Investmentbanker war 2007 von seinem Arbeitgeber Société Générale - bekannt durch ihren Ex-Mitarbeiter, den Skandalzocker Jérôme Kerviel - gefeuert worden. Angeblich, weil er zu erfolgreich war - und damit zu teuer für seinen Arbeitgeber. So sagt es zumindest Geys.
Nun kommt der Mann die Bank wahrscheinlich noch teurer zu stehen. Denn der Oberste Gerichtshof Großbritanniens gab Geys in einem mit Spannung erwarteten Urteil recht.
Die französische Großbank muss dem Mann bis zu 20 Millionen Euro zahlen - weil sie ihn fristlos gefeuert hatte. Dem Entscheid zufolge gelten fristlose Kündigungen für unbescholtene Beschäftigte nur dann, wenn sie diesen zugestimmt haben. Das tat Geys aber nicht. Dadurch hat er aus Sicht des Gerichts nun Anspruch auf Sondervergütungen.
Geys wird nun von der Société Générale nun rund 12,5 Millionen Euro Abfindung verlangen. Zudem kann er "einige Millionen Euro" verlangen, um steuerliche Nachteile auszugleichen, die die Bank zu verantworten hat.
Der Anwalt des Klägers lobte das Urteil - als wegweisend für den Schutz von Arbeitnehmern.
ssu/Reuters
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