Sozialstaat: 60 Prozent der Deutschen finden Hartz-IV-Sätze zu niedrig
359 Euro bekommt ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger im Monat - die Mehrheit der Bundesbürger hält das für zu wenig: Laut einer Umfrage würden 61 Prozent der Deutschen höhere Sätze goutieren - drei Viertel sagen, der Bedarf eines Kindes sei genauso hoch wie der eines Erwachsenen.
Hamburg - Wie gerecht ist Hartz IV? Über diese Frage gibt es immer wieder heftige Diskussionen. 359 Euro Arbeitslosengeld II erhält ein Erwachsener derzeit. Seine Kinder bekommen noch deutlich weniger - bis zum Alter von sechs Jahren 215 Euro, danach 251 Euro, ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat.
Viele Deutsche halten diese Sätze für zu niedrig. Einer Umfrage des "Stern" zufolge erklärten 61 Prozent der Befragten, die Hartz-IV-Sätze reichten nicht aus. 30 Prozent sagten, die Sätze für Empfänger des Arbeitslosengeldes II seien angemessen. Nur vier Prozent schätzten sie als zu hoch ein. 73 Prozent der Befragten gaben zudem an, dass der Bedarf eines Kindes genauso hoch oder sogar höher sei als der eines Erwachsenen.
Anlass der Umfrage ist das mit Spannung erwartete Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts, das am kommenden Dienstag über die Höhe der Hartz-IV-Sätze entscheidet. Das oberste Gericht prüft, ob die Methode zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder zulässig ist. Bisher wird der Kinderregelsatz vom Erwachsenensatz abgeleitet. Kinder erhalten einfach prozentual weniger Geld als ihre arbeitslosen Eltern.
Das Gericht prüft, ob die Hartz-IV-Regelsätze, die aktuell für rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren gelten, auf verfassungskonforme Weise berechnet worden sind, ob sie ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.
Der "Stern" wollte von den Deutschen zudem wissen, was aus ihrer Sicht zum Existenzminimum gehört und daher im Hartz-IV-Regelsatz enthalten sein sollte. Ganz vorne liegt die Klassenreise für Schulkinder: Für 90 Prozent der Bürger gehört sie zum Existenzminimum. 74 Prozent nannten Sportausrüstung und Vereinsbeiträge für die Kinder. An dritter Stelle liegt mit 70 Prozent Nennungen ein monatlicher Familienbesuch in Kino, Zoo oder Museum. Ein Fahrrad für jedes Kind sollte nach Meinung von 68 Prozent der Befragten im Regelsatz enthalten sein. Für 55 Prozent gehört auch die Tageszeitung zum Existenzminimum.
Auf den weiteren Plätzen folgen ein Musikinstrument - und Unterricht für jedes Kind (49 Prozent), ein eigener Computer (46 Prozent), ein eigenes Zimmer für jedes Kind (44 Prozent) und eine alljährliche Reise (42 Prozent). Nur noch 36 Prozent sind dafür, dass auch die Gebühren fürs Kabelfernsehen übernommen werden sollten, 33 Prozent für die Finanzierung des Autos. Auf den letzten Plätzen liegen die Unterhaltskosten für Haustiere (25 Prozent), der wöchentliche Kneipenbesuch (23 Prozent), Handy (20 Prozent) und Zigaretten (5 Prozent).
ssu
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- Mittwoch, 03.02.2010 – 10:47 Uhr
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- arbeitslos ist,
- der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht,
- die Anwartschaftszeit erfüllt,
- sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
- Arbeitslosengeld beantragt hat.
- Die Dauer des Anspruchs hängt von der Länge der versicherungspflichtigen Beschäftigung und vom Alter ab. Die Höchstgrenze sind 24 Monate.
Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.
Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.
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