Hamburg - Der umstrittene frühere Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher, ist in einem Prozess um Steuerhinterziehung glimpflich davon gekommen. Der Manager wurde freigesprochen. Dem umstrittenen Banker war von der Hamburger Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, Zweitwohnungssteuer in Höhe von 4560 Euro hinterzogen zu haben.
In ihrer Urteilsbegründung vom 26. Juni erklärte die Richterin, der frühere Bankchef habe bereits vor Beginn der Ermittlungen eine Steuererklärung abgegeben. Die ausstehende Abgabe habe Nonnenmacher umgehend bezahlt. Die Staatsanwaltschaft kündigte Berufung an.
Nonnenmacher unterhielt als Vorstandsmitglied und späterer Bankchef eine Zweitwohnung in Hamburg, war aber mit erstem Wohnsitz weiter in Frankfurt am Main gemeldet. Die Stadt Hamburg erhebt wie viele andere Kommunen eine Zweitwohnungssteuer. Laut Beweisaufnahme bezahlte Nonnenmacher diese Steuer erst, nachdem das Finanzamt über einen Zeitungsbericht von der Zweitwohnung im vornehmen Stadtteil Pöseldorf erfahren hatte und ihn anschrieb.
Nonnenmachers Anwalt hatte im Prozess erklärt, sein Mandant habe daraufhin die Steuerschuld vollständig bezahlt. Er habe als Zugezogener nichts von der Hamburger Zweitwohnungssteuer gewusst.
Nonnenmacher musste im Frühjahr 2011 nach diversen Skandalen sein Amt als HSH-Chef räumen. Ihm droht nach dem Erfolg in der Steuersache ein weitaus unangenehmerer Gerichtsprozess: Nonnenmacher und anderen Ex-Managern der HSH Nordbank werden Untreue und Bilanzfälschung vorgeworfen. Sie sollen mit einem umstrittenen Kreislaufgeschäft namens Omega 55 zum Jahresende 2007 hohe Millionenverluste ausgelöst haben. Die Staatsanwaltschaft hat im Januar Anklage erhoben.
lei/dapd
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