Berlin - Zehntausende Deutsche haben sich über sie beschwert, seit 2009 ist Telefonwerbung ohne Einwilligung der Angerufenen verboten. Das Verbot wird von der Bundesnetzagentur offenbar vehement durchgesetzt. Im vergangenen Jahr verhängte sie wegen unerlaubter Anrufe Strafgelder von insgesamt rund 8,4 Millionen Euro. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor. 2010 hatte die Summe der Bußgelder dagegen nur rund 570.000 Euro betragen.
Auch die Verbraucher spüren offenbar den Effekt des Verbots. Die Zahl von Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ging von rund 43.500 im Jahr 2010 auf 30.200 im Jahr 2011 zurück.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden - pro Anruf. Laut Antwort der Regierung gab es im Jahr 2009 drei Bußgeldverfahren, 2010 bereits acht und 2011 dann 64 Verfahren. Demnach betrafen viele Beschwerden oft denselben Anbieter - allein gegen ein einziges Unternehmen sei 2011 eine Geldbuße in Höhe von 1,4 Millionen Euro verhängt worden. Es hatte Aufträge an eine Vielzahl von Callcentern vergeben.
Das Justizministerium arbeitet derzeit an einer Verschärfung des Verbots unerlaubter Telefonwerbung. Denn beim Gesetz von 2009 haben sich zwei Lücken aufgetan: Ein Bußgeld kann nur verhängt werden, wenn Menschen die unerlaubten Werbeanrufe tätigen, nicht aber bei automatisierten Anrufen durch Computer. Wenn Firmen andere mit unerlaubten Werbeanrufen beauftragen, kann dies zudem nur einmal geahndet werden und nicht pro Anruf.
In dem neuen Gesetz soll deshalb das Bußgeld von maximal 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben und automatisierte Werbeanrufe in das Gesetz aufgenommen werden. Zudem müssen Verträge über Gewinnspiel-Dienste künftig schriftlich bestätigt werden. Der Grund für diesen Punkt ist, dass Beschwerden von Verbrauchern über unseriöse Telefonanbieter von Gewinnspiel-Diensten stark zugenommen haben. Bei solchen Angeboten tragen Firmen Verbraucher bei Gewinnspielen ein, woraus sich erhebliche Zahlungsverpflichtungen ergeben können.
dab/AFP
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