Wirtschaft


Streit um McDonald's-Melodie: Da-da-da-da-daaa, ich klage jetzt

Von Samuel Jackisch

Sind ein paar schlichte Töne geistiges Eigentum? Ein Münchner Komponist behauptet, er habe die Melodie zu dem Werbeslogan "Ich liebe es" erfunden - und verklagt die Fast-Food-Kette McDonald's, die alle Vorwürfe zurückweist. Es geht um Hunderttausende Euro.

Leuchtreklame von McDonald's: Schadensersatzklage gegen die Fast-Food-KetteZur Großansicht
DPA

Leuchtreklame von McDonald's: Schadensersatzklage gegen die Fast-Food-Kette

Hamburg - Das Münchner Landgericht muss eine krude Geschichte aufklären: Nutzt McDonald's die Melodie zu seinem Werbeslogan "Ich liebe es" zu Recht? Der Münchener Komponist Stephan O. behauptet, die Fast-Food-Kette habe den Jingle geklaut. Nun hat der Musiker das Unternehmen verklagt.

Geht es nach Stephan O.s Anwalt, ist die Melodie so entstanden: Im Jahr 2003 beauftragte die Werbeagentur Heye & Partner im Auftrag von McDonald's Chart zeigen den Komponisten damit, den Slogan "Ich liebe es" in einem Hip-Hop-Song zu vertonen. In seinem Studio habe sich O. dann mit Musikern und Mitarbeitern der Werbeagentur "zwei Nächte lang eingeschlossen" und den Song komponiert.

Was dann passierte, ist umstritten. Die Werbeagentur sei von der CD begeistert gewesen, sagt der Anwalt der Klägerseite, Gregor Schneider. Man habe den Song aber erst noch dem Chef von McDonald's vorspielen wollen. Als Aufwandsentschädigung sei Stephan O. "mit 1500 Euro und zwei Flaschen Champagner abgespeist" worden. Das lasse sich auch mit Rechnungen belegen. Danach habe Stephan O. nie wieder etwas von McDonald's gehört.

Später sei die CD in dem Münchener Tonstudio von Franco T. aufgetaucht - und der soll dann von McDonald's für den "Ich liebe es"-Jingle fürstlich entlohnt worden sein. Franco T. soll Stephan O. sogar später mit den Worten verhöhnt haben: "Danke, dass du mich zum Millionär gemacht hast." Sagt O.s Anwalt.

Hoher Schadensersatz gefordert

Die Gegenseite sieht die Sache anders. Sie sieht Franco T. als rechtmäßigen Urheber des Jingles; er habe die Version von Stephan O. nie gehört. Mit Hinweis auf das laufende Verfahren lehnt McDonald's weitere Kommentare zu den Ereignissen von damals ab.

Die Sache liegt lange zurück, geklagt wird aber erst jetzt. Stephan O. habe eine schwere Krankheit überwinden müssen, bevor er sich für das Verfahren fit genug fühlte, sagt sein Anwalt Gregor Schneider. Er arbeitet nach eigener Auskunft auf Erfolgsbasis - er verdient also nur, wenn Stephan O. den Prozess gewinnt. Um sicher zu gehen, habe er die streitbaren Musikstücke vorher einem nicht eingeweihten Musik-Professor vorgespielt. Dieser habe bestätigt, dass die heute verwendete Version von Franco T. nur minimal von der Version von Stephan O. abweicht.

Nun geht es um viel Geld: Weil der Jingle weltweit ausgestrahlt wurde, schätzt Anwalt Schneider den Streitwert auf mehrere hunderttausend Euro. Bevor am zuständigen Landgericht München um Entschädigungen gestritten werden kann, muss aber geklärt werden, wer der geistige Urheber der Melodie ist.

Grundsatzentscheidung erwartet

Das Gericht muss in diesem Verfahren Grundsatzfragen klären. Ist eine Folge von nur vier Tönen ("Ich liebe es") allein überhaupt schutzwürdig? Kann ein so kurzes Stück ein "Ausdruck individueller geistiger Schöpfung" sein?

Experten sehen nur geringe Chancen für eine erfolgreiche Klage. Urheberrechts-Anwalt Sebastian Graalfs aus Berlin sagt: "Zwar können auch kurze Tonfolgen Urheberschutz genießen. Aber reine Einprägsamkeit genügt dafür nicht. Jeder erkennt zum Beispiel den Anfang von 'Beethovens Fünfter'. Trotzdem sind die ersten vier Töne allein nicht unbedingt schutzfähig."

Der vorsitzende Richter Thomas Käss hat damit ebenfalls ein Problem. Er bezeichnete den umstrittenen Burger-Jingle als "melodisch relativ wenig ausgeprägt". Deshalb macht er dem Kläger wenig Hoffnung: "Wir halten es für höchst wahrscheinlich, dass die Tonfolge nicht schutzwürdig ist."

Klänge, die jeder kennt

Der Konflikt ist ein Dilemma. Einerseits liegt in der Kürze eines Ton-Stückes oft dessen Genialität, besonders bei sogenannten Hörmarken. Die Erkennungsmelodien von Nokia Chart zeigen, der Telekom Chart zeigen, dem Microsoft Chart zeigen-Betriebssystem Windows oder dem Chip-Hersteller Intel Chart zeigen haben weltweit hohen Wiedererkennungswert - gleiches gilt für den Jingle von McDonald's. Andererseits kann es bei kurzen Tonfolgen leichter zu "Doppelschöpfungen" kommen, wenn zwei Komponisten auf dieselbe Idee kommen.

Am 24. Februar will das Landgericht München nun entscheiden, wie es im Fall von McDonald's weitergeht. Um die widersprüchlichen Aussagen aufzuklären, wird das Gericht um eine umfangreiche Beweisaufnahme nicht herumkommen.

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insgesamt 13 Beiträge
Viva24 10.12.2009
Wenn wir z.B. alle Computer- und Softwarepatente nicht ein einem grossen und für jeden "fast" frei zugänglichen Patentpool hätten, so würden wir noch zum Rechnen die Steine schieben. Die Kombination der Patente muss [...]
Wenn wir z.B. alle Computer- und Softwarepatente nicht ein einem grossen und für jeden "fast" frei zugänglichen Patentpool hätten, so würden wir noch zum Rechnen die Steine schieben. Die Kombination der Patente muss leicht möglich sein. Nun anzufangen die Patent- und Marekenämter mit Melodien "zuzumüllen", ist einfach gesagt Schwachsinn. Die Menschheit, vorallem MCDonanld´s sollte sich mal um die Verinnerung des Co2 Austosses oder um den Welthunger kümmern, oder?
kdshp 10.12.2009
Hallo, ja klar was für eine frage ! Wenn diese extra komponiert wurden und auch in aufrag gegeben wurden ist das nix anderes als ein musik song. Die klage gegen McDonald hätte direkt abgelehnt werden sollen weil wem 6 jahre [...]
Zitat von sysopIm Verfahren gegen McDonald's muss geklärt werden, ob eine kurze Melodie überhaupt ein geistiges Eigentum sein kann. Sollen Marken wie McDonald's oder die Telekom sich Soundlogos exklusiv sichern dürfen?
Hallo, ja klar was für eine frage ! Wenn diese extra komponiert wurden und auch in aufrag gegeben wurden ist das nix anderes als ein musik song. Die klage gegen McDonald hätte direkt abgelehnt werden sollen weil wem 6 jahre später einfält doch noch zu klagen hatt schon verloren finde ich. Übrings haben wir schon in den 70/80igern auch den spruch in der melodilage gesungen also das : Ich liebe es ! Mit ES waren dinge gemeint die man als verückt empfunden hat zb. eine joint rauchen. ICH liebe ES !
john mcclane 10.12.2009
Donnerknispel, sechs Jahre nachdem ihm aufgegangen ist, das man ihn vermeintlich beschissen hat, reicht der Vogel bereits Klage ein, das nenn ich mal ne schnelle Reaktion. Ein normaler Anspruch, etwa Entgeltansprüche aus einem [...]
Donnerknispel, sechs Jahre nachdem ihm aufgegangen ist, das man ihn vermeintlich beschissen hat, reicht der Vogel bereits Klage ein, das nenn ich mal ne schnelle Reaktion. Ein normaler Anspruch, etwa Entgeltansprüche aus einem Dienstleistungsvertrag wären schon längst verjährt, würde mich mal interessieren, wie es sich hierbei verhält.
mischamai 10.12.2009
..hab das seltsame Gefühl da braucht mal Jemanden Geld,..egal wie... hmm,.aber etwas einfältig gewählt,. da da la la...lach.
..hab das seltsame Gefühl da braucht mal Jemanden Geld,..egal wie... hmm,.aber etwas einfältig gewählt,. da da la la...lach.
pilli90 10.12.2009
Es sollte meiner Meinung nach schon eine gewisse Schwelle geben um Werke urheberrechtlich schützen zu können - wo kommen wir sonst hin?
Es sollte meiner Meinung nach schon eine gewisse Schwelle geben um Werke urheberrechtlich schützen zu können - wo kommen wir sonst hin?
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  • Donnerstag, 10.12.2009 – 17:53 Uhr
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