Leipzig - Es ging um viele Milliarden, doch der ehemalige Mobilfunkanbieter Quam bekommt sein Geld nicht zurück: Weil das Unternehmen dem geforderten Netzausbau nicht nachgekommen ist, sei der Entzug der UMTS-Lizenz rechtmäßig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht.
Das Unternehmen hat demnach keinen Anspruch auf Rückerstattung der an den Bund gezahlten Lizenzgebühr von 8,4 Milliarden Euro. Die Leipziger Richter bestätigten damit die Entscheidungen ihrer Vorgängergerichte.
Kein Netzausbau, keine UMTS-Lizenz
hatte der Bund im Jahr 2000 insgesamt 50 Milliarden Euro eingenommen. Nach einem 14-tägigen Frequenzpoker zahlten T-Mobile, Mannesmann D2 (heute: Vodafone), Viag Interkom (heute: O2) sowie die internationalen Konsortien KPN/Hutchison/NTT Domoco für E-Plus, MobilCom/France Telecom und Telefonica/Sonera Ende August 2000 jeweils mehr als 16 Milliarden Mark für die Möglichkeit, in Deutschland ein Mobilfunknetz der neuesten Generation aufbauen zu dürfen.
An die Vergabe war die Bedingung gekoppelt, das eigene UMTS-Netz auszubauen. Quam - ein Gemeinschaftsunternehmen der Telefonica
und der finnischen Sonera - baute jedoch kein eigenes Netz auf. 2002 stellte der Mobilfunkanbieter den Betrieb ein, zog aber vor Gericht mit dem Argument, die Versteigerung sei verfassungswidrig gewesen und habe zudem gegen europäisches Recht verstoßen. Die Bundesnetzagentur war zum Widerruf der Lizenz und der Frequenzzuteilung berechtigt, hieß es in der Urteilsbegründung.
dis/Reuters/dapd
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