Luxemburg - Vier Jahre lang haben sich der Energieversorger E.on und die EU-Kommission gestritten, nun muss der Konzern sich geschlagen geben. E.on muss 38 Millionen Euro Strafe zahlen, weil er Kartellermittlungen der EU-Kommission gestört hat. Das entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg und wies eine Klage des Unternehmens gegen die Geldbuße zurück.
Der Auslöser für den Rechtsstreit liegt bereits mehr als sechs Jahre zurück. Die Brüsseler Wettbewerbshüter durchsuchten im Mai 2006 die E.on-Niederlassung in München. Das Unternehmen stand im Verdacht, sich widerrechtlich mit Konkurrenten abgesprochen zu haben. Die Ermittler lagerten Akten in einem Raum im E.on-Gebäude und verschlossen ihn mit einem amtlichen Siegel - am nächsten Tag war das Plastiketikett beschädigt.
Bei der EU-Kommission kam angesichts der Beschädigungen der Verdacht auf, dass E.on belastendes Material beseitigen und die Ermittlungen behindern wollte. "Ein Siegelbruch stellt einen schweren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar", erklärte die Kommission im Januar 2008 und verhängte ein Bußgeld von 38 Millionen Euro. Es war das erste Mal, dass die Wettbewerbshüter einen Siegelbruch bestraften.
E.on legte daraufhin Widerspruch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ein. Die Richter entschieden nun, die Kommission habe bei der Bemessung der Geldbuße keinen Rechtsfehler begangen, weil ein Siegelbruch "besonders schwerwiegend" sei.
Siegelbruch durch Möbelrücken?
Der Konzern hatte die Vorwürfe der Kommission 2008 zurückgewiesen und erklärt, dass das Siegel aus schlechtem Material bestanden und sich von selbst aufgelöst habe. E.on hatte damals auch erklärt, die Beschädigung könnte durch Erschütterungen beim Rücken von Möbeln im Nebenraum verursacht worden sein. Auch Putzarbeiten und eine damit verbundene hohe Luftfeuchtigkeit wurden als mögliche Gründe genannt. Außerdem hätte das Siegel zu alt sein können.
Bei den Ermittlungen zu dem Vorfall waren zahlreiche Gutachter eingeschaltet worden. Die EU-Kommission begründete ihre Geldbuße 2008 sowohl mit Erkenntnissen des Siegelherstellers als auch mit der Bewertung eines Gutachters: Demnach bestätigten diese, der Zustand des Siegels sei nur dadurch zu erklären, dass versucht wurde, es zu entfernen.
Der EuGH erklärte nun, die Strafzahlung entspreche 0,14 Prozent des Konzern-Jahresumsatzes und sei damit nicht überhöht. Schließlich hätte die EU-Kommission eine Geldbuße in Höhe von zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen können, wenn sie E.on wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen hätte.
(Aktenzeichen: C-89/11 P)
mmq/dpa/AFP
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