Berlin - Die massiven Strompreiserhöhungen des Energiekonzerns Vattenfall zum 1. Januar könnten teilweise unwirksam sein. Eigentlich hätte Vattenfall alle Stromkunden gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Wochen bis zum 20. November über die Aufschläge um rund 13 Prozent informieren müssen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg meldeten sich aber etliche Verbraucher, die erst am Mittwoch (21. November) informiert worden seien. Damit sei die Erhöhung unwirksam.
Der größte Versorger in Berlin und Hamburg bestreitet dies und betont, die Briefe an die 2,3 Millionen Kunden hätten das Unternehmen am 19. November verlassen. "Die Erhöhung ist gemäß der geltenden Bestimmungen erfolgt und rechtzeitig kommuniziert worden", sagte ein Sprecher.
Vattenfall wirft den Verbraucherschützern vor, die Kunden in die Irre zu führen. So habe die briefliche Mitteilung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Preiserhöhung. "Sie dient allein dem Zweck, eine zusätzliche Informationspflicht des Lieferanten zu erfüllen." Am 19. November sei die Erhöhung in Zeitungsanzeigen öffentlich bekanntgegeben worden - dies sei die gesetzliche Voraussetzung für die Gültigkeit.
Doch hier macht das Unternehmen verwirrende Angaben. Im Gesetz heißt es: "Der Grundversorger ist verpflichtet, zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden zu versenden und die Änderungen auf seiner Internetseite zu veröffentlichen." Also bedarf es Anzeige und Brief. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Vattenfall-Kunden, den Vorgang genau zu prüfen und entweder auf den alten Preisen zu bestehen oder den Energieversorger zu wechseln.
cte/dpa
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