Verschwendung Rechnungshof attackiert Job-Center
Schlechte Betreuung von Arbeitslosen, teure Mängel bei Ein-Euro-Jobs: In einem neuen Bericht knöpft sich der Bundesrechnungshof die Job-Center vor. Die Kritik ist vernichtend.
Berlin - Extremen Missbrauch gibt es dem Bericht zufolge bei den Ein-Euro-Jobbern: Bei zwei Dritteln der geprüften Maßnahmen sei mindestens eine Voraussetzung zur Förderung nicht erfüllt gewesen. Dennoch wurde dafür über eine Milliarde Euro ausgegeben, berichtet die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Bericht des Bundesrechnungshofs für den Bundestag. Die Prüfer hatten darin die Arbeit von Job-Centern in Berlin, Hannover, Köln, München und Stuttgart bewertet.
Die Aufgaben von Ein-Euro-Jobbern müssen zusätzlich zu bestehenden Jobs erledigt werden und im öffentlichen Interesse liegen. "Im Pflegebereich zum Beispiel dürften sie nicht als Pfleger eingesetzt werden", sagt Rechnungshof-Sprecherin Christine Rabenschlag zu SPIEGEL ONLINE. Vorlesen hingegen sei eine Aufgabe, die in ihren Tätigkeitsbereich fallen könnte. "Die vom Bundesrechnungshof geprüften Fälle erfüllten überwiegend nicht diese Voraussetzungen."
Bundesagentur für Arbeit: Gravierende Mängel bei Job-Centern
Auch bei der Betreuung von Hartz-IV-Empfängern gibt es offenbar Probleme: Die Betroffenen warten im Schnitt neun Wochen auf ein sogenanntes qualifiziertes Erstgespräch bei einem Vermittler. Dann vergehen im Schnitt noch einmal 16 Wochen, bis eine schriftliche Vereinbarung zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterzeichnet ist. In jedem dritten Fall wurde überhaupt keine Vereinbarung geschlossen.
Die Betreuung von Langzeitarbeitslosen lässt ebenfalls zu wünschen übrig: In einem Drittel der Fälle hätten die Vermittler in den vergangenen drei Monaten des Bezugs von Arbeitslosengeld I die weitere Beratung eingestellt. Von der letzten Beratung bis zum ersten Gespräch bei den Hartz-IV-Stellen vergingen durchschnittlich 139 Tage, schreibt die Zeitung.
Das schlechte Ergebnis ist laut Bundesrechnungshof vor allem auf die Mischverwaltung im Kontrollsystem zurückzuführen. "In Deutschland sind Bund, Länder und Kommunen für die Aufgaben des Jobcenters zuständig", sagt Rabenschlag zu SPIEGEL ONLINE. "Der größte Teil der Finanzierung liegt jedoch beim Bund. Diese Mischverwaltung erschwert die Aufsicht. Es ist problematisch, wenn der Bund nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten über die von ihm finanzierten Leistungen hat."
Der Bundesrechnungshof hatte die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2007 analysiert und das Ergebnis jetzt intern in einem Bericht dem Bundestag übermittelt
cvk/fro/Reuters/AP/dpa-AFX